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Bern beschließt Armeeunterstützung für Pflege und Impfung

by Eckhard Goudier

Angesichts der Zahl der Kontaminationen und der Lage der Spitäler hat der Bundesrat beschlossen, die Armee erneut zu unterstützen. Bis zu 2500 Soldaten können auf Antrag der Kantone für Pflege, Logistik und Impfung eingesetzt werden.

Der Bundesrat schließt die Kantone nicht davon aus, an die Grenzen ihrer Kapazitäten zu stoßen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung. Wie bereits im Frühjahr und Herbst 2020 hat die Regierung beschlossen, das Gesundheitssystem mit einem dritten Unterstützungsdienst zu unterstützen.

Das Militär werde jedoch erst eingreifen, wenn alle zivilen Ressourcen erschöpft seien, teilte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit. Die Zusage ist bis zum 31. März 2022 befristet. Da sie mehr als drei Wochen dauern wird, wurde sie noch nicht vom Parlament genehmigt: Die Botschaft zu diesem Thema wird an die Kammern gesendet.

Gesuche aus drei Kantonen

Bisher haben drei Kantone – Jura, Neuenburg und Wallis – in den letzten Tagen die Armee um Hilfe gebeten, bestätigte ein Armeesprecher der Nachrichtenagentur Keystone.

Die um Hilfe ersuchenden Kantone müssen nachweisen, dass sie alle anderen zur Verfügung stehenden Mittel und Instrumente wie Bevölkerungsschutz, Zivildienst, Feuerwehr oder Privatwirtschaft eingesetzt haben. Außerdem müssen sie nachweisen, dass auf dem Arbeitsmarkt kein zusätzliches Personal rekrutiert werden kann und sie alle Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Arbeitslosen, Medizinstudenten, Samaritern und Freiwilligen ausgeschöpft haben.

Um Unterstützung durch die Armee zu gewinnen, müssten die Kantone zudem nachweisen, dass andere Spitäler die Patienten nicht versorgen können und nicht notfallmässige Massnahmen zur Kapazitätsfreisetzung verschoben wurden, heisst es in der Mitteilung.

Fachpersonal

Soldaten können der Grundversorgung und Behandlung in Spitälern sowie der Impfung unter kantonaler ärztlicher Verantwortung und unter ziviler Aufsicht zugeteilt werden. Sie müssen auch beim Transport infizierter Patienten helfen, indem sie geeignete Fahrzeuge mit Fahrern bereitstellen. Schließlich werden sie die Intensivstationen verstärken.

Diese Dienste werden in erster Linie von Soldaten im Prozess, Freiwilligen mit medizinischer Ausbildung und Sanitätstruppen im Langzeitdienst erbracht. Eine zusätzliche Einladung steht nicht auf der Tagesordnung.

Kantonale Gesuche werden vom Bundesamt für Gesundheit (BASP) geprüft und bearbeitet. Der Eidgenössische Generalstab für den Schutz der Bevölkerung (EMFP) prüft zusammen mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, ob die Subsidiaritätsbedingung erfüllt ist und geht auf die Anfragen der Kantone ein.

/ ATS

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