Bern – Ein Bundesspezialermittler soll bei einem Erpressungsversuch gegen Bundesberater Alain Berset eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses untersuchen. Die Bundesanwaltschaft hat heute bei ihrer Aufsichtsbehörde die Bestellung eines außerordentlichen Staatsanwalts beantragt.
Ein Sprecher des Bundesministeriums für öffentliche Angelegenheiten (MPC) bestätigte die Informationen von Blick.ch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-Ats. Gestern berichtete die Wochenzeitung „Weltwoche“ über geheime Akten, die den Fall untersuchen.
Würden die fraglichen Informationen von einer dem Amtsgeheimnis unterliegenden Stelle veröffentlicht, wäre dies ein Verstoß, so das MPC. „Diese Frage und die konkreten Fakten des Falls müssen geklärt werden“, sagte der Sprecher. Die Bundesanwaltschaft beantragte deshalb bei der Oberaufsicht des Bundesministeriums für Öffentlichkeitsarbeit (Av-MPc) die Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts.
Die Geschichte
Im Dezember 2019 wurde Alain Berset Opfer eines Erpressungsversuchs einer Frau, seiner ehemaligen Bekannten. Der Bundesrat reichte Beschwerde beim MPG ein. Die Frau hatte Berset mit freizügigen Fotos und privater Korrespondenz zwischen ihr und dem Minister gedroht. Im Gegenzug wollte er 100 000 Franken. All dies führte am 13. Dezember 2019 zur Festnahme und zur Eröffnung eines Strafverfahrens, das im September 2020 mit einem rechtskräftigen Urteil endete.
Am Tag vor ihrer Festnahme schickte die Frau der Bundesrätin einen Brief, in dem sie erklärte, dass sie ihren Antrag auf 100’000 Franken zurückziehe und ihre Anschuldigung nicht der Realität entspreche. Er gab ihr auch die Originale der Dokumente zurück, die er ihr per E-Mail geschickt hatte.
Die „Weltwoche“ sprach gestern von geheimen Ermittlungsakten mit Details zum Fall. Die der UDC nahestehende Wochenzeitung warf dem sozialistischen Bundesrat vor, Bundespersonal für private Angelegenheiten einzusetzen und damit „Steuergelder zu verschwenden“.
Kein Kommentar
Berset äußerte sich heute gegenüber den Medien in Bern nicht zu den Vorwürfen. Als Antwort auf einen Reporter erinnerte er daran, dass er letztes Jahr zu dem Fall Stellung genommen habe und nichts hinzuzufügen habe. Im vergangenen November sagte Berset, es sei eine private Angelegenheit, die abgeschlossen worden sei. Laut Bundesratssprecher André Simonazzi war der Fall „kein Thema“ der heutigen Bundesratssitzung.
Nachdem im vergangenen Jahr die Verurteilung von Bersets ehemaligem Bekannten bekannt wurde, leitete das AV-MPC Aufklärungen ein. Unter anderem dazu, ob die Bundesanwaltschaft nach ihren Ermittlungen die Daten von den Geräten der Frau entfernt hat. Der Bericht zu diesem Thema wird demnächst im zuständigen parlamentarischen Ausschuss beraten.

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