Home » Ceresio arbeitet an den Zollbestimmungen von Schiffen, die in der Schweiz registriert sind, aber in der EU ansässig sind

Ceresio arbeitet an den Zollbestimmungen von Schiffen, die in der Schweiz registriert sind, aber in der EU ansässig sind

by Svenja Teufel

Durchschnittliche Lesezeit: < 1 Minute

ICHZoll- und Monopolbehörde (ADM) und dieCeresio, Piano und Ghirla Lakes Basin Authority (ABL) im Rahmen einer Reihe von Treffen vor Ort zwischen Mai und September dieses Jahres teilte die Probleme im Zusammenhang mit der Schifffahrt in den nationalen Gewässern von Ceresio mit Schiffen, die in der Schweiz registriert sind, sich aber im Besitz ansässiger Staatsbürger befinden In dem Territorium EU.

Der Fall betrifft Einwohner der Europäischen Union, die da sie oft in der Schweiz leben, verfügen über einen stabilen Anlegeplatz für Ihre Boote auf der Schweizer Seite des Sees. Dies erfordert nach internationalem Recht, dass Schiffe in der Schweiz registriert sind, mit der Konsequenz nicht in der Lage, sich frei durch Ceresio zu bewegen aufgrund der besonderen geografischen Beschaffenheit des Beckens, das durch den ständigen Wechsel italienischer und schweizerischer Hoheitsgewässer gekennzeichnet ist.

Daher hat ADM eine spezifische Methode zur Anwendung der vorübergehenden Zulassungsregelung für diese Schiffe festgelegt., in der Überzeugung, dass der Fall auf die in der Kunst vorgesehene Ausnahme zugreifen kann. 236 Abs. 1 Buchstabe b) der Delegierten Verordnung (RD) Nr. 2246/2015 der Kommission daher Es besteht die Möglichkeit, von der vorläufigen Aufnahmeregelung zu profitieren obwohl nicht alle in der Kunst aufgeführten Anforderungen erfüllt sind. 212 des oben genannten RD, jedoch unter der Bedingung, dass der Eigentümer des der Union unterliegenden Schiffes nachweisen kann, dass er Eigentümer eines stabilen Liegeplatzes am Schweizer Ufer des Ceresio-Sees ist.

ADM und Beckenbehörde, auch in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des italienisch-schweizerischen Abkommens für die Schifffahrt in den Gewässern internationaler Seen gemäß Gesetz Nr. 19., 20. Januar 1997, Deshalb haben sie zusammengearbeitet, um Folgendes bereitzustellenjeder in seinem jeweiligen Kompetenzbereich, ein klarer regulatorischer und praktischer Rahmen auch für die komplexesten FälleBeitrag zur Gewährleistung der Stabilität des Seetourismus und der damit verbundenen wirtschaftlichen Aktivitäten am internationalen See. (Foto von Marino Foina)

You may also like