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Coronavirus Die Schließung der französischen Grenzen gilt nicht für die Schweiz

by Rafael Simon

Im Gegensatz zu Großbritannien oder Ländern außerhalb der Europäischen Union ist die Schweiz von der Schließung der französischen Grenzen nicht betroffen. Der Staatssekretär für Europaangelegenheiten Clément Beaune hat gestern Abend klargestellt: Die Schweiz gehört zum europäischen Raum.

Daher gelte der Bund nicht als Nicht-EU-Staat, anders als Großbritannien, schrieb er auf Twitter. Schweizer müssen wie EU-Bürger einen negativen PCR-Test einreichen, der nicht älter als 72 Stunden sein sollte. Frankreich hatte bereits angegeben, dass diese Regel keine grenzüberschreitenden Arbeitnehmer betrifft.

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Diese Ausnahmeregelung, die bereits für den See- und Luftverkehr gilt, wird daher auf das Land ausgedehnt.

Für Länder außerhalb der EU werden die französischen Grenzen ab morgen Sonntag geschlossen, außer aus „zwingenden Gründen“.

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