Im Gegensatz zu Großbritannien oder Ländern außerhalb der Europäischen Union ist die Schweiz von der Schließung der französischen Grenzen nicht betroffen. Der Staatssekretär für Europaangelegenheiten Clément Beaune hat gestern Abend klargestellt: Die Schweiz gehört zum europäischen Raum.
Daher gelte der Bund nicht als Nicht-EU-Staat, anders als Großbritannien, schrieb er auf Twitter. Schweizer müssen wie EU-Bürger einen negativen PCR-Test einreichen, der nicht älter als 72 Stunden sein sollte. Frankreich hatte bereits angegeben, dass diese Regel keine grenzüberschreitenden Arbeitnehmer betrifft.
Diese Ausnahmeregelung, die bereits für den See- und Luftverkehr gilt, wird daher auf das Land ausgedehnt.
Für Länder außerhalb der EU werden die französischen Grenzen ab morgen Sonntag geschlossen, außer aus „zwingenden Gründen“.
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