Home » Der Bundesrat will autonomes Fahren regulieren

Der Bundesrat will autonomes Fahren regulieren

by Meinrad Biermann

Automatisierte Fahrzeuge könnten in der Schweiz zugelassen werden. Der Bundesrat hat dem Parlament am Mittwoch eine Revision des Strassenverkehrsgesetzes übermittelt, die ein breites Spektrum betrifft.

Diese Fahrzeuge können dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu verbessern, den Verkehr flüssiger zu machen und die Schadstoffemissionen zu reduzieren, sagte die Regierung in einer Erklärung. Sie bieten auch neue Chancen für Handels- und Verkehrsdienstleister.

Deshalb will der Bundesrat ihnen den Weg ebnen. Die Bedingungen für ihre Einbindung in den Verkehr müssen definiert werden. Dabei wird insbesondere festgelegt, inwieweit Fahrer von ihren Pflichten befreit werden können und in welchem ​​Rahmen fahrerlose Fahrzeuge auf vorgegebenen Strecken zugelassen werden können.

Das Bundesamt für Straßenwesen muss zudem die Möglichkeit erhalten, automatisierte Fahrzeugprüfungen zu genehmigen und finanziell zu unterstützen.

Die Reform soll auch die Verkehrssicherheit für junge Radfahrer verbessern. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre müssen beim Fahrradfahren einen Helm tragen. Der Bundesrat begründet diesen Entscheid mit der Zunahme schwerer Unfälle bei Velofahrern über 12 Jahren. Gleichzeitig nimmt die Helmnutzung ab diesem Alter ab, betont er.

Reduzierte Mindeststrafen

Strafen aufgrund von Verkehrsdelikten werden überprüft. Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wird abgeschafft. Und die Mindestdauer des Führerscheinentzugs wird von 24 auf 12 Monate verkürzt. Die Berufungspflicht der Versicherer in der Kfz-Haftpflicht wird durch ein Berufungsrecht im Falle eines Fahrverstoßes trotz Fahrunfähigkeit oder Fahrdelikt ersetzt.

Das Projekt sieht weiterhin vor, Fahrern, die wiederholt im Rausch erwischt wurden, die Wegfahrsperre für Alkoholtester abzugeben. Der Bundesrat beabsichtigt daher, die Massnahmen des Programms Via sicura anzupassen.

Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erhalten einen größeren Ermessensspielraum, stellt die Regierung fest. Sie können die Umstände der Straftat besser einschätzen und unnötige Schwierigkeiten vermeiden.

Auch neue Fahrer können aufatmen. Ihre Bewährungserlaubnis wird erst nach zwei schweren oder mittelschweren Vergehen entzogen. Derzeit muss der zweite Verstoß des angehenden Autofahrers nicht von Bedeutung sein, damit er seinen Führerschein verliert.

Förderung sauberer Technologien

Die Überprüfung enthält auch Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Technologien. Fahrzeuge, die damit ausgestattet sind, seien aufgrund ihrer Batterien oder der aerodynamischen Kabine tendenziell länger und schwerer als herkömmliche Fahrzeuge, stellt der Bundesrat fest.

Daher sollten für diesen Fahrzeugtyp Ausnahmen von der Höchstlänge und dem Höchstgewicht eingeführt werden. Daher werden die Tragfähigkeiten nicht reduziert.

Das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges oder Anhängers kann vom kantonalen Autoservice flexibler geändert werden. Nach Prüfung durch das Parlament will der Bundesrat die Gesetzesrevision ab 2023 schrittweise umsetzen.

/ ATS

You may also like