Der Bundesrat will der unverantwortlichen Einfuhr junger Hunde ein Ende setzen. Künftig dürfen Welpen erst ab einem Alter von 15 Wochen in die Schweiz einreisen. Die Konsultation läuft bis zum 15. März.
Mit dieser Verschärfung wolle der Bundesrat die Zahl der spontanen und unüberlegten Welpenkäufe im Internet reduzieren und den unverantwortlichen Handel eindämmen, schrieb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Montag. Die Tiere werden online bestellt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schweiz transportiert, was die Übertragung von Krankheiten begünstigt.
Derzeit gibt es in der Schweiz kein Mindestalter für die Einfuhr von Hunden, allerdings müssen Welpen unter acht Wochen von ihrer Mutter begleitet werden.
Nach Angaben des DFI gilt in vielen EU-Ländern die Altersgrenze von 15 Wochen. Eine Ausnahme sollte jedoch für Personen gemacht werden, die einen Junghund von einem Züchter im Ausland erwerben. Ausnahmen sollten auch für die Einfuhr von Interventionshunden vorgesehen werden.
Versuchstiere
Auch für Versuchstiere plant der Bundesrat Verbesserungen. Ein neuer Artikel der Verordnung beschränkt die Tierhaltung explizit auf das unbedingt Notwendige. Darüber hinaus muss die Folgeverwendung von Versuchstieren künftig in einer Datenbank angegeben werden. Diese Anforderung gilt insbesondere für zu Versuchszwecken gezüchtete Tiere, die letztlich nicht verwendet und daher getötet werden.
Diese größere Transparenz soll dazu beitragen, die Zahl der zu Versuchszwecken gezüchteten Tiere zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die Käfige und Gehege aller Versuchstiere nun Versteckmöglichkeiten bieten. Die vorgeschlagenen Massnahmen stehen im Einklang mit dem in der Schweiz geltenden 3R-Prinzip, das darin besteht, die Zahl der Tierversuche zu reduzieren (reduce), Tierversuche zu ersetzen (replace) und die angewandten Methoden zu verbessern (refine).
Schließlich müssen bestimmte Praktiken verboten werden, weil sie nicht mehr dem aktuellen Tierschutzverständnis entsprechen. Dazu gehören das Stutzen (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, bestimmte bei Pferden angewandte Methoden und das Kürzen der Schwänze von Schafen.
/ATS
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