Benutzer von Feuerwerkskörpern sollten nicht als Terroristen behandelt werden. Mit 25 zu 10 Stimmen hat der Ständerat den Bundesrat am Montag beauftragt zu prüfen, ob alle Sprengstoffdelikte verhältnismässig behandelt werden.
Die Strafbestimmungen für Sprengstoffe gehen auf das Sprengstoffgesetz von 1894 zurück. Sie wurden mit dem Risiko von Freizeitfeuerwerk aktualisiert. Einfache Böller werden heute überproportional unterdrückt.
Dolus eventualis reicht aus, um den kriminellen Zweck festzustellen. Folge: Freizeitaktivitäten mit legalen pyrotechnischen Vorrichtungen werden terroristischen Anschlägen gleichgestellt. Sie können zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr führen, erinnerte Andrea Caroni (PLR/GR) in ihrem Postulat.
Für die gewählte PLR ginge es darum, das Gesetz zu modernisieren, indem die Begriffe Sprengstoff oder kriminelle Gestaltung im Strafgesetzbuch besser definiert werden. Oder wir könnten eine Sonderregelung für geringfügige Verstöße im Zusammenhang mit Freizeitfeuerwerk schaffen.
Doch für den Bundesrat gibt es zwei Szenarien: Entweder die Gefährdung ist vorsätzlich und wird in krimineller Absicht begangen, dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Entweder erfolgt die Gefährdung ohne Vorsatz oder fahrlässig, wobei das Strafgesetzbuch keine Mindeststrafe vorsieht.
Die strenge Strafnorm gilt nur für den Fall, dass eine Person illegal Sprengstoffe einsetzt, sich damit einer konkreten Gefahr aussetzt und in Kauf nimmt, dass eine Person verletzt oder Sachbeschädigungen entstehen können. Deshalb reiche die Rechtsprechung und der gesetzliche Rahmen aus, argumentierte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vergeblich.
/ATS
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