Nur wenige Ausländer der dritten Generation nutzen die erleichterte Einbürgerung. Der Fehler liegt in den administrativen Hindernissen und dem Mangel an Informationen, die das Verfahren erschweren.
Seit dem 15. Februar 2018 können in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits dort gelebt haben, einfacher eingebürgert werden. Von rund 25.000 Personen in diesem Fall erhielten Ende 2020 jedoch nur 1.847 einen Weißkreuzpass.
Eine enttäuschende Bilanz, vier Jahre nach der Volksabstimmung über den neuen Verfassungsartikel zugunsten der Ausländer der dritten Generation, teilte die Eidgenössische Migrationskommission (CFM) am Freitag mit. Eine auf seinen Wunsch hin in Auftrag gegebene Studie erläutert die Gründe für diese Gleichgültigkeit: Die erleichterte Einbürgerung hält nicht, was sie verspricht.
Abschaffung der Altersgrenze
Der Zugang zum Schweizer Bürgerrecht ist für diese Bevölkerungsgruppe keineswegs einfacher, sondern mit Hindernissen behaftet. Die wichtigsten seien die Altersgrenze, die bürokratischen Hürden und der Mangel an Informationen seitens der interessierten Personen, analysieren die Autoren der Studie, Philippe Wanner von der Universität Genf, und Rosita Fibbi von der Universität Neuchâtel.
Um die Einbürgerung von Menschen der dritten Generation wirklich zu erleichtern, würden einfache Maßnahmen ausreichen. Der Bericht empfiehlt, zunächst die gesetzliche Altersgrenze abzuschaffen. Nach geltendem Recht muss der Einbürgerungsantrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres gestellt werden (die Geltung der Übergangsregelung für ältere Menschen endet am 15.02.2023).
Es scheint jedoch, dass diese Ausländer häufig nach dem Ende der Ausbildung oder bei der Familiengründung eine Einbürgerung wünschen. Für die Autoren ist die Altersgrenze von 25 Jahren daher nicht gerechtfertigt und „entspricht nicht der Lebenswirklichkeit der betroffenen Personen“.
Nachweis der Mitgliedschaft
Zudem müssen die Kandidatinnen und Kandidaten nachweisen, dass die Grosseltern eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz hatten, der Vater oder die Mutter mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben, ein Elternteil während zehn Jahren in der Schweiz gelebt hat und über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Die Behörden greifen nur ein, wenn all diese Elemente gut dokumentiert sind, was oft komplex ist.
Sind beispielsweise die Grosseltern verstorben oder haben sie die Schweiz verlassen, ist es schwierig, wenn nicht gar unmöglich, ihren Aufenthalt nachzuweisen. Zudem können viele Eltern, die saisonal verspätet in die Schweiz gekommen sind, eine fünfjährige Schulpflicht nicht rechtfertigen: Die Lehre wird nicht anerkannt. Daher bleibt der Nachweis der Zugehörigkeit zur dritten Ausländergeneration ein echtes Hindernis, so die Forscher.
Aufgrund dieser komplizierten Regelung steht die Kommune oft vor der Herausforderung, Bewerberinnen und Bewerber mangels Konkurrenz zur erleichterten Einbürgerung zu leiten. Daher geht es nicht nur darum, die lokalen Behörden mit den Ressourcen auszustatten, sondern sie auch zu ermutigen, proaktiv über das Verfahren zu berichten.
/ATS
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