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„Die Einkommensverteilung in der Schweiz existiert bereits“

by Christoph Ludwig

In der Schweiz gibt es bereits eine beachtliche Einkommensumverteilung, in diesem Sinne sind die Forderungen der „99 % Initiative“, über die am 26. September abgestimmt wird, zumindest teilweise bereits erfüllt. Bei Annahme würde der Text jedoch den Schweizer Finanzplatz gefährden. Das sagte Bundesrat Ueli Maurer heute.

Auch die vorgeschlagene Verfassungsänderung, so der Finanzminister auf einer Pressekonferenz weiter, sei zu vage. Der darin enthaltene Begriff „Kapitaleinkünfte“ wird beispielsweise in der geltenden Steuergesetzgebung nicht verwendet und auch von den Initiatoren nicht definiert.

Der Text legt nicht einmal fest, ab welcher Schwelle Kapitalerträge mit 150% besteuert werden sollen. Unklar sei auch, wer von dieser Umschichtung profitiert, erklärte der Finanzminister. „Diese Unsicherheiten gehen deutlich über die übliche Uneindeutigkeit einer Volksinitiative hinaus“, argumentierte er.

Anders als die Sozialistische Jugend (GISO), die die Initiative ins Leben gerufen hat, sieht Maurer keine Notwendigkeit, in die Kapitalsteuer einzugreifen. In der Schweiz findet bereits die Umverteilung vom höchsten zum niedrigsten Einkommen statt. Der Bundesrat erinnerte dann daran, dass die Steuern vom Einkommen und vor allem vom Fonds schon heute progressiv seien.

Mit der Vermögenssteuer verfüge die Schweiz über ein im Ausland wenig praktiziertes Umverteilungsinstrument. Der Großteil der Umverteilung erfolgt in der Schweiz nicht über Steuern, sondern über Sozialleistungen. Laut Finanzdepartement wurden 2018 rund 177 Milliarden Franken für Sozialleistungen wie Altersvorsorge, Kranken- und Invalidenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung ausgegeben. Dies entspricht etwa einem Viertel der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung.

Für Maurer sei die Steuerbelastung des Kapitals in der Schweiz im internationalen Vergleich bereits «hoch genug». Anschliessend erinnerte die Bundesrätin an die voraussichtliche Einführung eines globalen Mindestsatzes von 15% für die Unternehmenssteuern. „Dieser Aspekt wird von den Initiatoren komplett ignoriert.“ Kurz gesagt, dies ist nicht der richtige Zeitpunkt, um neue Steuererhöhungen einzuführen.

Die Forderungen der Initiative

Die von der GISO vorgeschlagene Verfassungsänderung zielt darauf ab, die Steuern für die Reichsten zu erhöhen, um kleine und mittlere Einkommen oder 99% der Bevölkerung zu entlasten. Um eine bessere Vermögensverteilung zu gewährleisten, sieht die Initiative eine Besteuerung von 150 % statt der üblichen 100 % für den Teil der Kapitalerträge (Dividenden, Zinserträge oder Erträge abzüglich Unterhalts- und Verwaltungskosten) vor, der einen definierten Schwellenwert überschreitet. gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Text angegeben.

Die Einzelheiten müssen gesetzlich geregelt werden. Damit Kleinsparer keinen Schaden nehmen, berufen sich die Träger der Initiative auf einen Freibetrag von 100’000 Franken. Auch die Renten der ersten und zweiten Säule wären von der höheren Steuer befreit.

Nach Angaben der Sozialistischen Jugend könnten dank der Beiträge von 1% der Reichsten zwischen 5 und 10 Milliarden Franken umverteilt werden. Mit dieser Summe könnte die Besteuerung von Personen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen gesenkt, Sozialleistungen wie Kinderbetreuung und Zuschüsse zur Krankenversicherung oder Ausbildung finanziert werden.

Regierung und Parlament, mit Ausnahme der Linken, fordern die Ablehnung der Initiative.

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