Grenzwerte für die Belastung durch Verkehrslärm sollten angepasst werden, meint die Eidgenössische Kommission zur Bekämpfung von Lärm (CFLB). In einem Bericht empfiehlt sie strengere Standards, insbesondere für den Bahn- und Luftverkehr.
Trotz der unbestrittenen Erfolge der letzten Jahre seien in der Schweiz noch immer viele Menschen schädlichen oder lästigen Lärm ausgesetzt, stellt die CFLB am Donnerstag fest. Die wissenschaftliche Grundlage für die aktuell gültigen Werte für Verkehrslärm ist veraltet.
In ihrem Bericht empfiehlt die Kommission in ausschließlich Wohngebieten einen Tagesgrenzwert ähnlich der aktuellen Straßenlärmverordnung. Nachts sollte der Standard jedoch um etwa 3 Dezibel (dB) strenger sein.
Bezüglich des Schienenverkehrslärms sollten Tag und Nacht strenger bewertet werden, meint die CFLB. Aus gesundheitlicher Sicht sollten die Grenzwerte in ausschließlichen Wohngebieten tagsüber um 6 dB und nachts um 2 dB verschärft werden.
Gleiches gilt für den Fluglärm. Die Schallgrenzwerte sollten tagsüber um 6 dB und nachts je nach Tageszeit um 1-3 dB abgesenkt werden. Seit mehreren Jahrzehnten werden die Menschen zunehmend durch den Lärm von Zügen und Flugzeugen gestört, stellt die Kommission fest.
Längere Nachtzeit
Für alle Arten von Verkehrslärm empfiehlt die CFLB zudem, den Auswertungszeitraum von der Nachtperiode auf die Strecke 22:00 bis 07:00 Uhr auszudehnen. Gleichzeitig soll die Tageszeit auf die Zeit von 7 bis 22 Uhr oder insgesamt 15 Stunden statt bisher 16 Stunden reduziert werden.
Zusätzlich zu den derzeit drei Stunden nachts soll es für den Flugverkehr zwischen 6 und 7 Uhr eine einstündige Begrenzung geben. Diese Empfehlung reagiert auf eine Anfrage des Bundesgerichtshofs, die festgestellt hat, dass die festgelegten nächtlichen Grenzwerte für Flugzeuge die Menschen nicht ausreichend vor dem Lärm des frühen Morgens schützen.
Einheitlicher Schutz
Das aktuelle Grenzwertschema mit den beiden Zeiträumen Tag und Nacht und den drei Arten von Expositionsgrenzwerten (Planungswert, Emissionsgrenzwert, Alarmwert) ist aus Sicht der CFLB beizubehalten. Gleiches gilt für die Sensibilitätsgrade, die als raumplanerisches Instrument eine wichtige Rolle spielen.
Der Konzern erkennt jedoch die Bedeutung eines einheitlichen Lärmschutzes in Wohngebieten an. Daher wird vorgeschlagen, dass die Grenzwerte für alle Verkehrsarten in Bereichen, die ausschließlich dem Wohnen gewidmet sind, und in Bereichen für Wohnen und gemischte Aktivitäten identisch sind.
Für eine schnelle Umsetzung
Der Ausschuss fordert eine schnellstmögliche Umsetzung seiner Empfehlungen. Sie ist sich jedoch bewusst, dass ihre Anwendung erhebliche Auswirkungen haben kann, insbesondere auf die Verkehrsinfrastruktur. Diese Effekte sollten eingehend untersucht und bei der Eingabe von Barwerten berücksichtigt werden.
Die Empfehlungen der Kommission zielen darauf ab, dem Bundesrat die notwendige Grundlage zu geben, das Grenzwertsystem in der Schweiz anzupassen, heißt es in der Medienmitteilung. Diese müssen die Anforderungen des Umweltschutzgesetzes (EPA) erfüllen.
/ ATS

„Fernsehfreak. Freundlicher Autor. Bierkenner. Unverschämter Verfechter der sozialen Medien.“