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Die Schweiz ist für natürliche Personen nicht mehr auf der steuerlichen Ansässigkeitsliste

by Svenja Teufel

Im Amtsblatt vom 28.07.2023 wurde der Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Erlasses vom 4. Mai 1999 veröffentlicht, der Folgendes enthält: „Identifizierung der Staaten und Gebiete, die.“ sie haben eins Regime privilegierte Steuer».

Das Dekret sieht einen einzigen Artikel aus der in Artikel 1 genannten Liste vor. 1 des Erlasses des Finanzministers vom 4. Mai 1999, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 107 vom 10. Mai 1999, die Satzung der schweizerisch.

Das neue Dekret folgt dem Gesetz vom 13. Juni 2023, Nr. 83, das die Ratifizierung und Ausführung des Abkommens zwischen der Italienischen Republik und der Konföderation enthält schweizerisch bezüglich der Auferlegung von Grenzarbeitermit Zusatzprotokoll und Notenwechsel, unterzeichnet in Rom am 23. Dezember 2020, und dem Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Italienischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung anderer bestimmter Fragen im Zusammenhang mit Einkommenssteuern und Erbschaft, mit Zusatz Protokoll, abgeschlossen in Rom am 9. März 1976, geändert durch das Protokoll vom 28. April 1978 und durch das Protokoll vom 23. Februar 2015, unterzeichnet in Rom am 23. Dezember 2020, sowie Regeln zur Anpassung der internen Regelung.

Insbesondere wurde das neue Dekret in Anwendung von Art. erlassen. 12, Absatz 3, des oben genannten Gesetzes Nr. 83 von 2023, der vorsieht, dass durch ein Dekret des Ministers für Wirtschaft und Finanzen, das innerhalb von dreißig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes angenommen wird, eine Bestimmung erfolgen wird zur Abschaffung der Schweiz aus der Liste gemäß Art. 1 des Erlasses des Finanzministers vom 4. Mai 1999.

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