Zürich (awp) – Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Änderungen bei der Vergütung von Sichteinlagen vorgenommen, um die effektive Umsetzung ihrer Geldpolitik sicherzustellen und ihre Zinsbelastung zu senken.
„Diese Anpassungen haben keinerlei Auswirkungen auf den aktuellen Kurs der Geldpolitik“, stellte das emittierende Institut am Montag klar.
Für Sichteinlagen senkt die Nationalbank den Schwellenkoeffizienten, der die Vergütung bestimmt, um zwei Stufen. Darüber hinaus wird die Verzinsung von Sichteinlagen eingestellt, die Banken zur Erfüllung der Mindestreserveanforderungen unterhalten.
Ab dem 1. Dezember 2023 erhöht die Banco Nación den Schwellenwert für die Verzinsung von Sichteinlagen von Inhabern von Transferkonten, die der Mindestreservepflicht unterliegen, von 28 auf 25.
Bis zu diesem Schwellenwert werden Sichteinlagen zum Leitzinssatz der SNB verzinst. Der Teil der Sichteinlagen, der diesen Schwellenwert übersteigt, wird mit dem um 50 Basispunkte reduzierten offiziellen SNB-Zinssatz verzinst.
Ab dem 1. Dezember vergütet das ausgebende Institut zudem nicht mehr die Differenz zwischen den erforderlichen Mindestreserven an unterhaltspflichtige Kontoinhaber und dem gehaltenen Bargeld.
Bis zum Schwellenwert werden Sichteinlagen, die diese Differenz übersteigen, weiterhin zum SNB-Leitzins verzinst. Daher entfällt die Vergütung aller erforderlichen Mindestreserven, unabhängig davon, ob sie in bar oder auf Abruf gehalten werden.
lk/rq
„Food-Nerd. Amateur-Problemlöser. Beeraholic. Neigt zu Apathieanfällen.“