Im Berufungsverfahren gegen den ehemaligen Logistikchef der Schwyzer Polizei forderte die Bundesanwaltschaft 42 Monate und 180 Tage Geldstrafe von 30 Franken. Dem Mann wird vorgeworfen, im Darknet Waffen und Munition verkauft zu haben.
Vor dem Oberlandesgericht des Bundesstrafgerichts hat der 59-jährige ehemalige Amtsträger am Dienstag in Bellinzona diese Vorwürfe angefochten. Er gab lediglich zu, auf Kosten seines Arbeitgebers für 49’000 Franken Munition gekauft zu haben, die er für seinen persönlichen Gebrauch verwendet hätte.
Die Kantonspolizei Schwyz schätzt ihrerseits den Schaden, den ihr Mitarbeiter durch den Einkauf von Patronen und Material zwischen 2009 und 2017 anrichtet, auf 180’000 Franken im Darknet und für den Verkauf von zehn mit ihrer Munition.
Denunziert in Deutschland
Der Logistikchef wurde nach dem Prozess gegen einen jungen Deutschen angeklagt, der auf der anderen Seite des Rheins wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden war. Vor dem Berufungsgericht wies er die von diesem Beschwerdeführer erwähnten mehrfachen Zusammenkünfte zurück. Die Kontakte hätten sich auf zwei oder drei Besuche beschränkt: Er hätte sich auf die Präsentation seiner Waffensammlung beschränkt, aber nichts verkauft.
In seiner mündlichen Verhandlung vertrat der Rechtsanwalt die Auffassung, dass in vielen Fällen nicht nachgewiesen sei, dass die angegriffenen Anordnungen von seinem Mandanten ausgeführt worden seien. All das, was nicht einer Verwendung durch die Kantonspolizei entsprach, wäre dem Angeklagten zugeschrieben worden, während andere Personen diese Käufe hätten tätigen können.
fehlerhafte Steuerung
Der erstinstanzliche Prozess im April 2021 zeigte, dass die Kontrolle der Aufträge bei der Kantonspolizei Schwyz mangelhaft war: Bei Beträgen unter 5000 Franken agierte der Logistikleiter völlig eigenständig.
Der Angeklagte wurde vor dem Strafgerichtshof zu 28 Monaten Haft verurteilt, davon 8 Festmonate. Zudem sei eine Geldstrafe von 180 Tagen Geldstrafe von 30 Franken verhängt worden, ausgesetzt.
Die Richter hatten den Angeklagten der Verletzung des Waffengesetzes, der qualifizierten Ausflüchte, der Titelfälschung, der unlauteren Behandlung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gemacht. MPC hatte seinerseits eine Haftstrafe von 48 Monaten beantragt.
Das Urteil wird später ausgesprochen. (Ursache CA.2021.11)
/ ATS
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