Das Regionalgericht Moutier ist seit Montagmorgen mit einem komplexen Entführungsfall beschäftigt. Das 22-jährige Opfer wurde 2007 aus ihrer Heimat in Afrika in die Schweiz gebracht. An der Basis dieser Bewegung steht eine angebliche Familienzusammenführung, die durch falsche Ausweisdokumente angeheizt wird. Es ist schwierig, wenn nicht gar unmöglich, in diesem Fall auf der Grundlage der einfachen Anschuldigung der Staatsanwaltschaft klar zu sehen. Wir erfuhren, dass ein 7-jähriges Mädchen vor 15 Jahren aus Afrika in die Schweiz transportiert wurde, eine von Landsleuten organisierte Migration, möglicherweise mit der Komplizenschaft ihrer leiblichen Eltern. Drei Angeklagte standen am Montag in Moutier an der Spitze. Sie wiederholten ihren Wunsch, ihren Lieben zu helfen, um diesem Kind aus einer armen Familie die Möglichkeit zu geben, voranzukommen. „Für ihre Eltern ist das wie ein Lottogewinn“, sagte einer der Angeklagten im Prozess. Eine Art zu sagen, dass die junge Frau durch die Entwicklung hier in der Schweiz schließlich in der Lage sein wird, die Bedürfnisse ihrer Familie in Afrika zu befriedigen.
„Mythos der Community-Unterstützung“
Für den Staatsanwalt ist dies nur Ausdruck des Mythos der gemeinschaftlichen Hilfeleistung. In Wirklichkeit waren die Gründe, die die in der Schweiz ansässigen Angeklagten dazu veranlassten, das kleine Mädchen zu holen, viel egoistischer: Einer von ihnen brauchte ein Mädchen, um eine Familienzusammenführung vorzutäuschen, die er beantragt hatte, deren Anhänger sich jedoch nach einer Trennung entwickelt hatten. Dies war die Bedingung für ihn, in der Schweiz zu bleiben. Es folgte die Entwicklung gefälschter Ausweisdokumente. Am Ende landete das kleine Mädchen in einer Familie, die sie nicht kannte. Er wäre sogar Opfer von Drohungen und Gewalt geworden mit der Verpflichtung, seine wahre Identität zu verbergen. Staatsanwalt Pascal Fischer prangerte die Nutzung des kleinen Mädchens für quasi-kommerzielle Zwecke, ihre Entwurzelung und die Unmöglichkeit an, dass das Opfer, völlig isoliert, ein Ohr finden würde, das ihr zuhört. Erst viel später konnte er hier in der Schweiz Dritten vertrauen, was sofort das vorliegende Verfahren auslöste. Ob die im Land verbliebenen leiblichen Eltern der Ausreise ihrer Tochter zugestimmt haben, lässt sich derzeit nur schwer feststellen.
Die Staatsanwaltschaft hat 12 bis 16 Monate Haft wegen schwerer Entführung beantragt. Es sieht eine zweijährige Suspendierung der Angeklagten vor, die nicht von Schweizer Boden ausgewiesen werden. Ein Urteil wird bald ausgesprochen. / Unze
![](https://aktuell-schweiz.ch/wp-content/uploads/2021/11/gettyimages-1248901356-612x612-1.jpg)
„Professioneller Kommunikator. Hipster-freundlicher Schöpfer. Gamer. Reiseexperte. Kaffeekenner.“