SAN GALLO – Ein Kapverdianer wird keine Einbürgerung erhalten, weil er wegen einer schlecht enteisten Windschutzscheibe und eines Autofensters zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen – auf Bewährung – verurteilt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht (TAF) hat den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt.
Der Schweizer Passanwärter heiratete im April 2010 einen Schweizer. 2018 reichte er ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung ein. Während des Verfahrens im Februar 2019 wurde er jedoch wegen Fahrens mit teilweise zugefrorener Windschutzscheibe und linkem Fenster verurteilt.
An dieser Stelle teilte das SEM dem Mann mit, dass das Einbürgerungsgesuch, um angenommen zu werden, durch eine einwandfreie Rechtslage gekennzeichnet sein muss. Also schlug er vor, den Antrag zurückzuziehen und nach Ablauf der Bewährung zwei Jahre später einen neuen zu stellen.
Der Antragsteller machte jedoch weiter und sein Antrag wurde genau wie angekündigt abgelehnt. Neben dem Verkehrsdelikt stellten die Behörden unter anderem eine eher schlechte Allgemeinkenntnis der Schweiz und wenig Kontakt zu Schweizer Bürgerinnen und Bürgern fest.
In dem heute publizierten Urteil bestätigt der TAF die Ablehnung des SEM. Seit 2016, erinnerten die St. Galler Richter, würden die von Einbürgerungskandidaten begangenen Straftaten streng geprüft. Bei minder schweren Fällen ist nach Ablauf der Bewährungsstrafe ein neuer Antrag möglich.
Auch wenn ein gewisser Spielraum besteht, kann das SEM den Pass nicht vor Ende der Prüfung erteilen. Tatsächlich, fährt die TAF fort, erfüllte der Kandidat nicht die notwendigen Kriterien, um eine erleichterte Einbürgerung zu erhalten.
Der Entscheid kann noch vor dem Bundesgericht (TF) angefochten werden.

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