Teilen, wiederverwenden, reparieren oder sogar recyceln sollte Ihre Adelskarte zurückbekommen. Die Nationale Umweltkommission hat ein Projekt zur Etablierung einer modernen Kreislaufwirtschaft konsultiert.
Derzeit wird die Kreislaufwirtschaft nur in Bezug auf Abfall gedacht. Diese sollten begrenzt, bewertet oder sogar umweltgerecht entsorgt werden. Das Projekt der Kommission geht das Thema umfassender an. Industrielle Prozesse, wirtschaftliche Aktivitäten und Konsum müssen ganzheitlich überdacht werden.
Mindestlebensdauer
„Bis zu 80 % der Auswirkungen von Produkten und Verpackungen auf die Umwelt werden zum Zeitpunkt ihrer Gestaltung bestimmt“, sagte Bastien Girod (Verts/ZH), Vorsitzender des Ausschusses, den Medien. Mindestanforderungen an die Nutzungsdauer oder die Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten der Produkte beim Inverkehrbringen müssen feststellbar sein.
Der Bundesrat soll auch Anforderungen an den Bausektor formulieren können, wie zum Beispiel den Einsatz von recycelten Materialien, nachhaltigem Schweizer Holz oder CO2-armen Beton. Und die Eidgenossenschaft muss ein Vorbild sein. Baustoffe machen rund 10 % der Treibhausgasemissionen der Schweiz aus. „Es gibt viel Potenzial“, sagte die Zürcherin.
Das Projekt weist nach wie vor auf eine enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftskreisen hin. Bewährte Vereinbarungen wie Branchenvereinbarungen und Maßnahmen, die Unternehmen selbst ergreifen, werden gestärkt. Konkret schlägt das Projekt beispielsweise eine Liberalisierung der Sammlung von Hausmüll vor. Es ist nicht mehr erforderlich, eine Konzession zu erhalten.
Hintern auf dem Bürgersteig verboten
Müll muss auf nationaler Ebene besser bekämpft werden. Mitnahmebehälter, leere Flaschen, Kaugummi oder Zigarettenstummel sollten nicht mehr mitten auf die Straße geworfen werden. Bei Zuwiderhandlung ist eine Busse von 300 Franken vorgesehen.
«Eine nationale Massnahme wird viel besser akzeptiert, als wenn nur der eine oder andere Kanton eine solche Norm aufstellt», unterstrich Matthias Samuel Jauslin (PLR/AG), Vorsitzender des Unterausschusses Kreislaufwirtschaft.
Auf die Notwendigkeit einer Littering-Bestimmung in einem Text zur Kreislaufwirtschaft angesprochen, stellte der Argovianer fest, dass es sich um einen „Beitrag zu einer saubereren Schweiz“ handele. Bastien Girod betonte, dass „das Land der Natur nicht wiederverwendet werden kann“. Und denken Sie daran, dass die Beseitigung von Littering jährlich rund 190 Millionen Franken kostet.
Auch Denkweisen sollten sich ändern. Bevor Sie ein Werkzeug kaufen, können Sie es sich bei Ihrem Nachbarn ausleihen. Vor der Verschrottung einer Maschine können die noch brauchbaren Teile entnommen und wiederverwendet werden. Wie unsere Großmütter und Großväter, sagte Matthias Samuel Jauslin.
Scheitern der „grünen Wirtschaft“
Die Revision des Umweltschutzgesetzes sei letztlich „ein verspäteter, aber wichtiger Erfolg der Initiative für eine grüne Wirtschaft“, sagte Bastien Girod. 2015 von 63 Prozent der Stimmberechtigten abgelehnt, forderte Letztere, dass die Schweiz ihren ökologischen Fussabdruck auf einen statt auf drei Planeten reduziert.
Der Bundesrat hatte ein Gegenprojekt erarbeitet, das ebenfalls auf den Erhalt der natürlichen Ressourcen abzielte, jedoch ohne quantitative Ziele. Sie beruhte auf der freiwilligen Beteiligung der Wirtschaft, und der Bund musste nur eingreifen, wenn die Massnahmen nicht zum gewünschten Ziel führten. Im Laufe der Diskussionen hatte er sich seiner Substanz beraubt, was zu seinem endgültigen Scheitern unter dem Dome beigetragen hatte.
Die Konsultationsfrist für die vorgeschlagene Überprüfung der Kommission läuft bis zum 16. Februar 2022. Ein endgültiger Entwurf könnte in der Frühjahrssitzung im Nacional debattiert werden.
/ ATS
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