Das Parlament wird offiziell aufgefordert, den zweiten Beitrag der Schweiz zum Europäischen Kohäsionsfonds in Höhe von 1,3 Milliarden Franken über einen Zeitraum von zehn Jahren freizugeben. Der Bundesrat hat heute, Mittwoch, eine diesbezügliche Botschaft an die Kammern gerichtet, dass dieser Schritt auf seiner europapolitischen Agenda steht und er damit den bilateralen Weg beschreiten will.
Das Parlament hatte dem Beitrag bereits am 3. Dezember 2019 zugestimmt, allerdings eine Klausel hinzugefügt: Die Zahlung wird erst wirksam, wenn die Europäische Union (EU) die gegen sie gerichteten diskriminierenden Maßnahmen wie die Nichtausweitung der Börsenäquivalenz zurücknimmt. Und vor allem, wenn Sie keine neuen adoptieren. Am 4. Juni forderte die Regierung die Kammern auf, diese Klausel aufzuheben. Mit dem Kohäsionsbeitrag erklärte die Regierung, sie wolle „nach dem Entscheid, die Verhandlungen über das institutionelle Abkommen zu beenden, unterstreichen, dass die Schweiz weiterhin ein verlässlicher Partner der EU sein wird“.
Mit einer schnellen Lösung dieses Dossiers will der Bundesrat der Dynamik der Beziehungen zur EU nach dem Ende der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen neuen Schwung verleihen, erklärt er in einer Stellungnahme. Bern will einen Prozess einleiten, der „zur Fortsetzung des bilateralen Weges auch Fortschritte bei anderen Dossiers mit der EU ermöglichen soll“.
Eine zeitnahe Auszahlung ist auch deshalb wichtig, weil die Mittel des Rahmendarlehens „Kohäsion“ innerhalb von fünf Jahren, also vor dem 3. Dezember 2024, gebunden sein müssen, da die Rechtsgrundlage des Rahmendarlehens bis Ende 2024 befristet ist, erinnert sich noch. Die Erfahrungen aus dem ersten Schweizer Beitrag, dem der Erweiterung, haben gezeigt, dass die Mittelbindung mindestens drei Jahre dauert. Also: Je später der zweite Credit veröffentlicht wird, desto weniger Zeit bleibt, ihn vollständig zu verpflichten.
ATS / Schaukel
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