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Eine weitere Waffe gegen häusliche Gewalt

by Eckhard Goudier

Ab Januar treten eine ganze Reihe neuer Gesetze in Kraft, die vom besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt bis hin zur unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte reichen.

Die Kantone verfügen über die Technologie, um häusliche Gewalt zu bekämpfen: eine elektronische Überwachung der Gewalttäter, einen „Tracker“ und einen Alarmknopf für die Opfer. Für Opfer wird auch eine zentrale Telefonnummer eingerichtet.

Die Erfahrungen in Spanien, einem Land, das „sexistischer“ Gewalt den Kampf angesagt hat, zeigen, dass die elektronische Überwachung die Sicherheit und Lebensqualität der Opfer verbessert und vor allem Rückfälle verhindern kann. Einige Kantone führen in diesem Bereich bereits Pilotprojekte durch. Inzwischen liegt jedoch eine Rechtsgrundlage vor.

Es wird auch einfacher sein, Ihren Unterhalt nach einer Scheidung zurückzubekommen. Die Kantone sollen eine Fachstelle benennen, die den ehemaligen Ehegatten bei der Eintreibung der Schulden hilft. Bei dieser Instanz kann ein Antrag gestellt werden, sobald der Unterhaltsbeitrag nicht vollständig, fristgerecht oder nicht regelmäßig gezahlt wurde.

Laut Caritas Schweiz kommt mehr als jeder Fünfte seiner Unterhaltspflicht nicht nach. Mütter, die ihre Kinder allein erziehen, sind die ersten, denen Schaden zugefügt wird; das Risiko, in Armut zu geraten, ist real.

Ebenfalls ab Anfang 2022 können Trans- und Intersexuelle ihr Geschlecht und ihren Namen schnell und unbürokratisch ändern. Es werden keine ärztlichen Untersuchungen oder sonstige Voraussetzungen mehr gemacht. Das Verfahren kostet 75 Franken. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn der Kandidat für das Verfahren das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dieser Aspekt des Konsenses hat den Parlamentariern viele Probleme bereitet.

Auch für Versicherungsnehmer ist dies eine gute Nachricht: Sie werden nicht mehr in automatisch verlängerten Verträgen stecken bleiben. Diese können nach drei Jahren gekündigt werden, auch wenn sie für einen längeren Zeitraum gekündigt wurden. Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes gibt Versicherungsnehmern zwei Wochen Zeit, um einen neuen Versicherungsvertrag zu kündigen.

Im gewerblichen Bereich werden Schweizer Unternehmen und Konsumenten nicht mehr mit überhöhten Preisen der Importeure bestraft. Geoblocking durch ausländische Unternehmen im Internet ist illegal.

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde reformiert. Junge Menschen und Menschen mit psychischen Problemen sollen länger im Berufsleben bleiben können. Manchmal müssen umstrittene medizinische Berichte transparenter sein. Gespräche zwischen dem Versicherten und dem zur Stellungnahme berufenen Sachverständigen werden protokolliert und ein Aufsichtsrat gebildet.

Als Sicherheitsmassnahme, insbesondere zur Extremismusbekämpfung, wird die Bundespolizei die Möglichkeit haben, Personen, die als gefährlich eingestuft werden, elektronisch zu überwachen und verdeckte Ermittlungen im Internet durchzuführen. Das neue Gesetz wird es der Polizei auch ermöglichen, präventive Maßnahmen gegen mutmaßliche Terroristen zu ergreifen.

Schweizer multinationale Konzerne haben ein Jahr Zeit, um die notwendigen Instrumente zur Kontrolle ihrer Aktivitäten im Ausland bereitzustellen. Ab 2023 fordert der Gegenvorschlag der Initiative „Verantwortungsvolles Unternehmen“ sie auf, Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu kontrollieren.

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