In der Schweiz wurde der Sanktionsvollzug im letzten Jahr um mehr als ein Viertel reduziert. Der Personalabbau, Inhaftierungen und Entlassungen stehen unter anderem im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.
Im Jahr 2020 seien in der Schweiz 10’945 Urteile und Massnahmen vollstreckt worden, gegenüber 13’810 im Vorjahr, teilte das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag in einer Medienmitteilung mit. Mehr als zwei Drittel wurden in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert.
Weniger als ein Drittel entfiel auf gemeinnützige Arbeit und 3 % der Sanktionen wurden in Form von elektronischer Überwachung ausgeführt. 86% der Hinrichtungen betrafen Männer und 42% waren Schweizer Bürger.
Die durchschnittliche Zahl der Personen, die in einem Gefängnis Sanktionen verhängen, ist um 6 % zurückgegangen. Die ausschließlich in Form von gemeinnütziger Arbeit vollstreckten Urteile sind im Vergleich zu 2019 um 17 % zurückgegangen. Im Hinblick auf die Unterbringung unter elektronischer Überwachung wurden im Jahr 2020 360 vollständig hingerichtet, verglichen mit 412 im Jahr 2019. unter elektronischer Überwachung betrug 99 Tage.
/ ATS

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