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Elektronisches Formular, wie funktioniert es? – Schweizer Radio und Fernsehen RSI

by Eckhard Goudier

Für die Einreise nach Italien, auch aus der Schweiz, für etwas mehr als 24 Stunden ist neben der Aufforderung zur Einreichung des negativen Ergebnisses eines Coronavirus-Tests das Ausfüllen eines elektronischen Formulars erforderlich. Verfahren, das auf praktischer Ebene Fragen aufwirft (wie man das Formular im Internet ausfüllt), aber auch rechtlich. Alberto Andreani von RG erläuterte das Verfahren zum Ausfüllen dieses „European Digital Passenger Location Form“, das wir „European Digital Passenger Location Form“ nennen werden.

Zunächst einmal, wo finden wir es?

Am einfachsten ist es, die Suchmaschine „DPLF“ einzugeben, da die Site nicht die einfachste ist: das heißt www.app.euplf.eu/

Was müssen wir tun, wenn wir am Standort angekommen sind, um uns über unsere Einreise in italienisches Hoheitsgebiet zu informieren?

Beim ersten Mal müssen wir ein Konto erstellen, indem wir eine E-Mail-Adresse (z. B. einen Benutzernamen) und ein sicheres Passwort eingeben. Sobald wir die Gültigkeit unserer E-Mail-Adresse bestätigt haben, können wir die Details unserer Reise eingeben.

Und an Schwierigkeiten mangelt es hier nicht …

Zu den wichtigsten gehört die Tatsache, dass das Herkunftsland in einer Liste in englischer Sprache zu finden ist. Für die Schweiz müssen wir also „SW“ schreiben und dann den Einreiseort nach Italien angeben. Diese Passage ist nicht offensichtlich, da Sie den genauen Ort eingeben müssen, an dem sich die Zollstelle befindet. Bei Chiasso-Autostrada wählen wir „Brogeda / Touristenpass“, und nicht-kommerziell, bzw. „Piaggio Valmara“ von Brissago oder „Villa di Chiavenna“ von Val Bregaglia kommend.

Andere Felder sind die Abfahrtszeit und persönliche Daten, von denen viele nicht einmal obligatorisch sind … und in diesem Fall ist ein Juwel entstanden …

Es bezieht sich auf die Tatsache, dass das elektronische Formular dem ausländischen Staatsbürger erlauben muss, sich auf italienischem Territorium aufzuhalten, aber wir können die Kästchen „Stadt, Region und Provinz“ bei der Übermittlung der vorübergehenden Wohnsitzadresse sicher weglassen. Die einzigen Pflichtangaben sind nämlich „die Straße“ und eine Wohnungsnummer.

Zum Schluss noch die Frage des örtlichen Gesundheitsamtes …

Tatsächlich erfordert der letzte Schritt zur Benachrichtigung der Einreise einen Klick, um zu bestätigen, dass wir uns nach dem Überschreiten der Grenze an die zuständige Gesundheitsbehörde im Bereich unserer ersten Station wenden. Da die Gesundheitsversorgung jedoch eine regionale Verantwortung ist, beschränken wir uns auf den Fall von Tessinern, die in die Gebiete Como und Varese gehen und sich dort weniger als 36 Stunden aufhalten. Senden Sie einfach die elektronische Kopie des Formulars an die E-Mail-Adresse: beides return.estero@ats-insubria.it.


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