Mit der Abstimmung über die Verfassungsinitiative „Für bezahlbare (Gesundheits-)Prämien“ müssen die Freiburgerinnen und Freiburger noch warten. Der Grosse Rat hat am Mittwoch einen Beschluss verabschiedet, der eine Verlängerung um ein Jahr beantragt. Inklusive 5-Millionen-Hilfe für Eigenheime.
Das reformierte Dekret wurde mit 95 abgegebenen Stimmen einstimmig verabschiedet, obwohl der Staatsrat die Notstandsbestimmung ablehnte. Der Vorsitzende des Ad-hoc-Ausschusses, der zentristische Abgeordnete Bruno Boschung, begründete den Ansatz mit der Notwendigkeit, auf die neuen Erhöhungen der Gesundheitsprämien bis 2024 zu reagieren.
Ganz zu schweigen von den beginnenden Mieterhöhungen, sagte der gewählte Beamte. „Die Rechnung fängt an, sehr, sehr hoch zu werden“, fügte seine sozialistische Kollegin Alizée Rey hinzu, die auch Vorsitzende des Initiativkomitees „Für bezahlbare Prämien“ ist. Die Hinzufügung eines Betrags von 5 Millionen Franken zur Entlastung der Haushalte fand breite Zustimmung.
Bundesobergesetz
„Man isst kein Brot, um es zu integrieren“, sagte PLR-Abgeordneter Savio Michellod, ohne die sozialistische Initiative zu unterstützen. Die Debatte ging über den kantonalen Bereich hinaus und verwies auf die laufenden Diskussionen vor den eidgenössischen Kammern zur Initiative der SP „Maximal 10 % des Einkommens für Obligationen“.
Tatsächlich wird in Bern ein indirektes Gegenprojekt des Bundesrates finalisiert. Die „bis“-Version der Kommission wurde vom Staatsrat abgelehnt, der vor dem Plenum durch Gesundheitsminister Philippe Demierre vertreten wurde. Der Änderungsantrag zu Artikel 2 wurde jedoch mit 81 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Budgetprozess
Den Argumenten von Philippe Demierre wurde daher nicht gefolgt. Sie erinnerten insbesondere daran, dass sich die Regierung des Problems der steigenden Gesundheitsprämien voll bewusst sei. „Aber es ist noch zu früh, da der aktuelle Haushaltsprozess für 2024 erst im August abgeschlossen sein wird“, sagte der UDC-Magistrat.
Die zusätzlich zur Fristverlängerung der Volksabstimmung zur Verfassungsinitiative „Für bezahlbare Prämien“ bewilligten 5 Millionen Franken müssen laut Verfassungsgrundsatz entschädigt werden. Im Kanton Freiburg profitierten im vergangenen Jahr rund 90’000 Personen von Prämienvergünstigungen.
Zur Erinnerung: Der Grosse Rat hatte die Verfassungsinitiative am 9. September bestätigt. Dann schloss er sich der Position des Ständerats an, der im Text des PS kein Element sah, das gegen das höhere Recht oder die Kantonsverfassung verstieß.
/ATS
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