New Bern Maßnahmen zur Begrenzung der Gesundheitskosten
Faire Preise, koordinierte Versorgungsnetze, Zugang zu teuren und innovativen Medikamenten, Rechnungen, Alain Berset hat am Mittwoch den Aktionsplan des Bundesrates vorgestellt.
Steigende Gesundheitskosten bereiten dem Bundesrat weiterhin Sorgen. Am Mittwoch verschickte er ein zweites Maßnahmenpaket zur Kostenkontrolle. Das Parlament wird insbesondere koordinierte Versorgungsnetze diskutieren.
Diese Netzwerke bringen Gesundheitsfachkräfte aus verschiedenen Disziplinen zusammen. Sie erlauben es, medizinische Versorgung aus einer Hand anzubieten, so der Bundesrat.
Sie sind besonders wichtig, wenn mehrere Fachärzte ältere Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen betreuen. Die Behandlungen werden auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt.
Zugang zu Medikamenten
Eine weitere beispielhafte Maßnahme in diesem Abschnitt ist der schnelle und vorteilhafte Zugang zu teuren innovativen Arzneimitteln. Der Bundesrat will „Preismodelle“ mit Pharmaunternehmen im Gesetz verankern. Diese erstatten den Versicherern einen Teil des Preises bzw. der Kosten.
Die Schweiz kann Modelle etablieren vertrauliche Preise. Diese Vertraulichkeit ist notwendig, um erhebliche Erstattungen zu erhalten. Hier liegt das grösste Sparpotenzial, schreibt der Bundesrat.
Rechnungen
Die Regierung schlägt außerdem vor, alle Leistungserbringer, Krankenhäuser und ambulante Patienten, dazu zu zwingen, ihre Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Versicherungsnehmer sollten jedoch kostenlose Papierrechnungen erhalten.
Dieser zweite Teil umfasst auch weitere Maßnahmen: Verbesserung der Prüfung der Wirksamkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln, Analytik sowie Mittel und Vorrichtungen. Außerdem werden faire Überweisungsgebühren eingeführt, um den Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern zu gewährleisten.
Die Verordnung über Apothekenleistungen wird angepasst. Sie müssen in der Lage sein, eigenständige Dienstleistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen und pharmazeutischer Beratung zur Optimierung der Arzneimittelversorgung zu erbringen.
Maßnahmen bereits im Gange
Der Bundesrat hat 2019 erste Massnahmen angekündigt. Das Parlament hat einen Teil davon bereits angenommen. Ab Januar 2022 erhalten Patienten eine Kopie der Rechnung. Der Bundesrat setzte ausserdem zwei weitere Massnahmen aus dem ersten Paket um, die Einrichtung einer nationalen Tariforganisation und die maximale Höhe der Busse.
Drei weitere Maßnahmen dieses Pakets treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft. Dies sind die Förderung ambulanter Pakete, die Übermittlung von Daten im Tarifgebiet und die Einführung von Pilotprojekten.
Der zweite Teil des ersten Pakets wird noch im Parlament debattiert. Letztere hat die Einführung eines Referenzpreissystems für Arzneimittel bereits abgelehnt. Die beiden Kammern kehren zu einem Kostenmanagement durch die Tarifpartner zurück, das als indirektes Gegenprojekt auf Initiative des Zentrums fungiert.
TTY
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