Die Mindeststeuer von 15% für Grossunternehmen soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Bundesrat hat einen Fahrplan beschlossen. Es werden jedoch Ausgleichsmassnahmen diskutiert, um die Attraktivität der Schweiz zu erhalten.
Die Details der Reform der OECD und der G20 sind noch nicht bekannt. Aber die Grundidee ist, allen großen Unternehmen, deren Umsatz 750 Millionen Euro übersteigt, 15 % aufzuerlegen. Wenn ein Staat nicht am Spiel teilnimmt, könnten in einem anderen Land zusätzliche Steuern verlangt werden.
Die Schweiz, die für ihre besonders günstigen Unternehmenssteuersätze bekannt ist, will nachziehen. „Die Unternehmen müssen ohnehin 15 % zahlen. Dieses Geld müssen wir in der Schweiz sammeln und nicht ins Ausland entweichen lassen», sagte Finanzminister Ueli Maurer am Donnerstag gegenüber den Medien.
Volksurteil im Juni 2022
Die 15-Prozent-Steuer sollte jedoch nur Unternehmen betreffen, die die von der OECD und den G20 festgelegten Bedingungen erfüllen, sagte er. Betroffen wären rund 200 Schweizer Unternehmen und zwischen 2000 und 2500 Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne. Nur in der Schweiz tätige Unternehmen und KMU sind nicht betroffen.
Zur Anwendung dieser differenzierten Besteuerung ist eine Verfassungsänderung erforderlich. Es muss am 18. Juni 2023 Volk und Ständen präsentiert werden. Ein Nein ist für Ueli Maurer keine Option. Zu viele Unternehmen würden Schweizer Boden verlassen. Die Steuerausfälle würden mehrere Millionen Franken betragen und Zehntausende von Arbeitsplätzen würden verloren gehen.
Dann muss eine Übergangsverordnung ausgearbeitet werden. Es muss das Inkrafttreten der Mindeststeuer zum 1. Januar 2024 gewährleisten. Das entsprechende Gesetz wird später auf ordentlichem Wege verabschiedet.
Niedrigere Arbeitskosten
Die Erhöhung des Steuerfusses werde dazu führen, dass einige Unternehmen mehrere zehn oder gar hundert Millionen Franken zusätzlich bezahlen müssten, sagte Ueli Maurer. Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu erhalten, müssen alle schweizerischen Besonderheiten wie Stempelsteuer und Verrechnungssteuer abgeschafft werden.
Auch in den Kantonen werden Ausgleichsmassnahmen diskutiert. Zu diesem Thema wurden nur wenige Angaben gemacht. Aber eines ist sicher, es werden keine fiskalischen Maßnahmen sein. „Das würde nicht akzeptiert werden“, erklärte der Zürcher.
Die Senkung der in der Schweiz relativ hohen Arbeitskosten könnte ein Anhaltspunkt sein, sagte Nathalie Fontanet, Vorstandsmitglied der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (CDF). Insbesondere könnte es darum gehen, Unternehmen bei der Zahlung von Sozialabgaben zu unterstützen.
Die Schaffung eines Attraktivitätsgarantie-Fonds reizt den Genfer Finanzdirektor dagegen nicht. „Das würde dem Haushalt Ressourcen entziehen und die Bewältigung einer Krise oder unerwarteter Ausgaben vermeiden.“ Noch ist nichts entschieden. Jeder Kanton kann die Massnahmen treffen, die seinem Gebiet am besten entsprechen.
kantonale Autonomie gewahrt
Auch die Kantone erheben die Zusatzsteuern und erhalten die Steuermehreinnahmen. Letztere unterliegen einem nationalen finanziellen Ausgleich. Eine Autonomie, die von den Vertretern der Kantone geschätzt wird.
Im Allgemeinen beurteilen sie den Vorschlag der Regierung positiv. „Es wird die Attraktivität der Schweiz garantieren und die Steuerbasis im Land unter Einhaltung internationaler Standards erhalten“, begrüßte Kaspar Michel, ebenfalls Mitglied des CDF-Ausschusses. „Unternehmen erhalten mehr Rechtssicherheit“.
/ ATS
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