Unser Angebot ist teilweise auch aus dem Ausland einsehbar. Sie können auf die meisten unserer Flaggschiffprogramme zugreifen (ABE, 36.9, Gegenwart, Gib mir das Fernglas!, etc.) Für gekaufte Sendungen (Serien, Dokumentationen) oder unsere Live-Übertragungen RTS 1 und RTS 2 gelten jedoch rechtliche Einschränkungen, die nicht ausserhalb der Schweiz angeschaut werden können. Dies gilt auch, wenn Sie sich für kurze Zeit ausserhalb der Schweiz aufhalten, beispielsweise im Urlaub, auf Geschäftsreisen oder Ähnlichem.
Grundprinzipien
Um einige unserer Programme wie Livestreams, Serien oder Dokumentationen anzusehen, müssen sich Benutzer in der Schweiz befinden und dürfen kein VPN/Proxy verwenden.
Wenn unsere Inhalte immer noch nicht zugänglich sind, obwohl Sie sich in der Schweiz befinden und keinen VPN/Proxy-Dienst nutzen, bedeutet dies, dass Ihre IP-Adresse wahrscheinlich auf einer „Blacklist“ steht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich an Ihren Internetdienstanbieter zu wenden, um Ihnen bei der Lösung dieses Problems zu helfen.
Aus dem Ausland ist es nicht mehr möglich, einen VPN/Proxy zu verwenden, um einige unserer eingeschränkten Inhalte anzuzeigen.. Der Grund liegt in DRM-Problemen (Management von Digitalen Rechten: Verwaltung digitaler Rechte) und Geolokalisierung.
DRM: verschlüsselter Inhalt
Bestimmte Inhalte, insbesondere gekaufte Programme (Filme, Serien, Dokumentationen etc.), unterliegen der Verschlüsselung und Geolokalisierung (bzw. Geoprotektion).
Seit Ende 2018 hat die SSR (zu der auch die RTS gehört) DRM implementiert, mit dem Ziel, zu verhindern, dass einige unserer Inhalte raubkopiert und online auf illegalen Streaming-Plattformen veröffentlicht werden.
Hierbei handelt es sich um eine Anforderung der Rechteinhaber von Dokumentarfilmen oder Filmen/Serien, die RTS erfüllen muss.
Geolokalisierte Inhalte und VPN/Proxy-Einschränkung
Für bestimmte Programme hat RTS nur die Rechte für die Schweiz. Um zu verhindern, dass diese Inhalte aus dem Ausland angezeigt werden, hat das RTS ein Geolocation-Schutzsystem (oder Geoblocking) implementiert.
Bisher bestand die Möglichkeit, die Geolokalisierung zu „umgehen“ darin, ein VPN/Proxy zu verwenden. Dies ist nicht mehr möglich. Seit 2020 hat der SSR (und damit der RTS) strengere Sicherheitsmaßnahmen zur VPN-/Proxy-Erkennung eingeführt.
Sie können sich an unsere wenden Diagnosehilfsmittel.
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