Künftig muss jeder Steuerpflichtige, auch wenn er verheiratet ist, seine eigene Steuererklärung ausfüllen und es gilt für alle der gleiche Steuersatz: So das Projekt zur Einführung von Individualsteuern, das der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat Freitag bis 16. März 2023. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative «Für gerechte Steuern», die die Regierung ablehnt.
Die aktuelle Situation und was sich ändern würde
Derzeit sind verheiratete Paare im Vergleich zu unverheirateten Zusammenlebenden benachteiligt. Das Einkommen wird im ersten Fall hinzugerechnet, im zweiten nicht.
Mit der Neuheit wären die Gebühren für alle gleich. Zudem wird eine Reihe von Korrekturen vorgeschlagen: Da die Wirkung der Steuererleichterungen abnehmen würde, würde der Abzug pro Kind beispielsweise von 6500 auf 9000 Franken steigen. Zusätzlich kämen bei Alleinerziehenden- oder Einpersonenhaushalten zusätzlich 6000 Franken hinzu, um die Haushaltskostenersparnis von Haushalten mit zwei Erwachsenen auszugleichen.
Schließlich werden zwei Varianten für Ehegatten mit einem einzigen Einkommen oder einem geringen Zweiteinkommen vorgeschlagen.
Bis zu 47.000 weitere Arbeitsplätze
Einer der beiden würde einen Arbeitsanreiz für Zweitverdiener darstellen und gerade der Beruf könnte von der Einmalbesteuerung profitieren: Schätzungen zufolge könnte dieser Effekt 47.000 Vollzeitstellen erreichen.
Darüber hinaus wirkt sich das am Freitag vorgestellte Projekt gleichstellungsfördernd aus.
finanzielle Auswirkungen
Insgesamt würden den Bundeskassen Einnahmen von rund einer Milliarde Franken wegfallen, davon 78,8 Prozent beim Bund und bei den übrigen Kantonen. Bei den kantonalen Steuern gelten die Auswirkungen jedoch als ungewiss. Insbesondere Ehepaare mit gleichem Einkommen, darunter viele Rentner, würden weniger zahlen, während Alleinerziehende und Ehepaare mit zwei stark unterschiedlichen Einkommen oder einem Einkommen einen Anstieg hinnehmen könnten.
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