Basel-Stadt wird Affen in einer Schweizer oder gar Weltpremiere keine Grundrechte einräumen. Die Bürger der Gemeinde lehnten am Sonntag eine Initiative ab, die fordert, dass die Verfassung nichtmenschlichen Primaten das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert.
Die Wähler lehnten den Text mit 74,74 % bei einer Wahlbeteiligung von 50,97 % ab. Damit folgten sie dem Rat der Behörden, des bürgerlichen Lagers der Wirtschaftsorganisationen, der Pharmafirmen und des Zoo Basel, die sich der Initiative widersetzten.
Bundesrecht und Tierschutz
Gegnern zufolge war der Vorschlag der Sentience Politics-Bewegung ein „Spiegel der Lerchen“, der aufgrund des geltenden Bundesgesetzes unhaltbare Versprechungen machte. Zudem könnte indirekt nur der Zoo Basel betroffen sein. Weder die anderen Institutionen des Kantons noch die Apotheker dulden Affen.
Das Nein-Lager kritisierte auch die implizite Verwischung der Grenzen zwischen Mensch und Tier sowie zwischen Primaten und anderen Tieren in rechtlicher Hinsicht, eine rote Linie, die ihrer Meinung nach nicht überschritten werden dürfe. Da Primaten ihre Grundrechte nicht alleine durchsetzen können, wäre ein verbindlicher Tierschutz besser für sie, so die Gegner des Textes.
Versuch, ethische Grundlagen zu schaffen
Für die Unterstützer der Initiative ging es zunächst darum, die ethischen Grundlagen zu schaffen: Primaten sind wie Menschen fühlende Wesen, die ein Leben ohne Leiden führen können sollen. Die Initianten hofften, dass der Kanton im Falle eines „Ja“ bei den Urnen einen Mediator ernennen würde, der für die Verteidigung der Rechte der Primaten zuständig ist.
Sozialisten, Grüne und die alternative Linke unterstützten die Initiative. Bei der Abstimmung im Grossen Rat hatte ein Teil der Linken ihn jedoch abgelehnt.
Zunächst wurde die Verfassungsmäßigkeit der Initiative in Frage gestellt. Auf Antrag der Basler Exekutive erklärte der Grosse Rat sie 2018 erstmals für ungültig, weil sie Bundesrecht verletzt hätte. Das Berufungsgericht Basel-Stadt, damals Bundesgericht, hob diesen Entscheid des Kantonsrates jedoch auf.
/ATS

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