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Keine spezifische Maßnahme zur Ausweitung des antirassistischen Strafmaßstabs auf Homophobie

by Rafael Simon

Die Juraregierung hat kürzlich auf eine schriftliche Anfrage der Parlamentarierin Jelica Aubry-Janketic geantwortet, die wissen wollte, wie das kantonale System angepasst wurde, um Fälle von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu behandeln.

Tatsächlich hat sich das Schweizer Volk Anfang 2020 darauf geeinigt, Artikel 261 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches, der den Schutz vor ethnischer oder religiöser Diskriminierung zum Ziel hat, zu ändern und Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung von solchen Handlungen betroffen sind, in die Definition aufzunehmen. sexuell. Diese Änderung trat am 1. Juli 2020 in Kraft.

Der Kantonsvorstand erklärt dem sozialistischen Abgeordneten im Wesentlichen, dass die Diskriminierung von homosexuellen oder transsexuellen Menschen nichts anderes sei als die aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder der Religion. Ihm zufolge bedeutet die bereits bestehende Strafnorm, ihre Erweiterung keine Änderung für die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Das übliche System, das zum Beispiel bei Antisemitismus oder Rassismus bereits vorgesehen ist, hat sich bewährt. Weitere kantonale Massnahmen sind daher nicht erforderlich, zumal diese Art der Kriminalität im Juragebiet selten wäre. Die Regierung erinnert auch daran, dass jede Person, die einen direkten Angriff auf ihre Integrität erleidet, von der Hilfe für Opfer des LAVI-Zentrums profitieren kann. Sie müssen keine Strafanzeige erstatten, um daran teilzunehmen, und die Beratungen sind ebenfalls kostenlos. /tbe

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