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LaNotizia.ch – Nachrichten aus der Schweiz

by Meinrad Biermann

BERN – Der italienische Wirtschaftsminister, der die Schweiz besucht, hat eine Revolution angekündigt: Mit der Schweiz soll bald eine Einigung erzielt werden, um die Kapitalflucht ins Ausland zu stoppen und die italienische Steuerhinterziehung einzudämmen. Das Abkommen bezieht sich auf die Besteuerung von illegal ins Ausland exportiertem Kapital. Für den Minister seien die Gespräche mit seiner Schweizer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf „gut verlaufen“, Ziel sei es, innerhalb weniger Monate zu einem Abschluss zu kommen, ein „genaues Datum“ könne man aber nicht nennen. Das Treffen fand im Rahmen des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos statt.

In Krisenzeiten wird in alle Richtungen nach Geld gesucht, und es ist nicht immer leicht zu verstehen, welches am fruchtbarsten ist, auch wenn die Versuchung groß ist, das „reichste“ fremde Land mit dem grünsten Gras als mögliche Quelle zu betrachten nachteilige Wirkung. Hundertjahrfeier der Geschichte.

Der neue italienische Wirtschaftsminister folgt dem von der vorherigen Monti-Regierung vorgegebenen Weg und versucht nach jahrelangen Diskussionen und zweifelhaften Ansichten, insbesondere während der Tremont-Zeit, den Dialog mit der Schweiz wieder aufzunehmen. Und sie tut dies im Einklang mit dem Weg, den die vorherige Monti-Regierung mit der Ankündigung einer Revolution vorgezeichnet hat. Tatsächlich wäre Italien nach großem internationalen Druck eines der letzten großen Länder, das ein Steuerabkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterzeichnet. Viele andere Länder haben bereits sogenannte „Doppelbesteuerungsabkommen“ erneuert und Klauseln zur Datenweitergabe eingeführt. Der Italiener bleibt stagnieren 1976.

Während die Schweizer Medien die Ankündigungen nur sehr mäßig behandelten, wurden die Worte des italienischen Ministers von der einheitlichen italienischen Presse sensationell aufgegriffen. „Weder Amnestie noch irgendeine Art von Amnestie“, „vollständige Zahlung der geschuldeten Steuern“, „keine Anonymität“, „Fortschritte bei den Verhandlungen“: Ziel ist es, das Abkommen vor dem Besuch des Präsidenten der Republik Giorgio in der Schweiz abzuschließen Napolitano, geplant für Mai. Doch in Wirklichkeit wurden ähnliche Ankündigungen seit 2012 wiederholt und führten bislang noch zu keinen konkreten Ergebnissen. Auch die Situation der Grenzgänger stagniert seit Jahren.

Zu dieser Wartesituation kommen noch völlig andere Herangehensphilosophien hinzu. Diejenigen, die glauben, dass das Abkommen die Rückkehr von großem Kapital nach Italien ermöglichen würde, diejenigen, die glauben, dass nur das Land des Roten Kreuzes gewinnen würde, diejenigen, die eine gemäßigtere Position einnehmen, bewerten die Schweizer Zugeständnisse positiv und sehen es für neue Möglichkeiten. zur Diskussion. Pragmatisch könnte man auch sagen: Wenn es einem Land nicht gelingt, Kapital und Investoren anzuziehen, ist es ebenso leicht, die Schuld denjenigen zuzuschieben, die effizienter sind, als es schwierig ist, die eigene Ineffizienz zu erkennen.

Saccomanni sprach auch über die sogenannte freiwillige Offenlegung, eine neue und kritisierte italienische Maßnahme zur spontanen Regularisierung nicht angemeldeten Einkommens, die von vielen als versteckter Steuerschutz bezeichnet wird. Eine Massnahme, die laut Minister von grundlegender Bedeutung für das „zukünftige System des automatischen Informationsaustauschs“ mit der Schweiz sei. Tatsächlich handelt es sich um einen automatischen Austausch, den die Schweiz in jedem bereits mit anderen Ländern abgeschlossenen Abkommen stets einzuschränken versucht hat. Die Gründe sind offensichtlich in erster Linie wirtschaftlicher, aber auch historischer und sozialer Natur. Tatsächlich liegt die Grundlage des bekannten Schweizer Bankgeheimnisses in der in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts entstandenen Überzeugung, dass Regierung und Politik kein Recht haben, über bestimmte Grenzen hinaus in die Privatwirtschaft einzugreifen. Der Austausch von Informationen, die Bekanntheit der Inhaber und die bewegten und aufbewahrten Geldbeträge sind für die Schweiz seit jeher Privatangelegenheiten, zu deren Geheimhaltung die Bankinstitute verpflichtet bzw. verpflichtet sind. So wie es ein Arzt mit den Krankenakten seiner Patienten tun sollte. Wenn der Patient kerngesund ist, wird es immer einen eifersüchtigen Wurfgeschwister geben.

Luca Spinelli

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