Am Freitag reisten die beiden für die Debatte über das Lebensende zuständigen Minister, Agnès Firmin Le Bodo und Olivier Véran, zu einem „ Beobachtungsreise „. Sie wurden auch von einer Gruppe von Abgeordneten und Senatoren begleitet.
Eine nicht strafbare Handlung und kein Recht
“ In der Schweiz gilt der assistierte Suizid nicht als Recht, sondern als nicht strafbare Handlung, wenn er nicht aus egoistischen Motiven motiviert ist. Es ist eine Freiheit, die den Bürgern gewährt wird. Solange die Empfehlungen der Akademie der Medizinischen Wissenschaften zur Regulierung der Praxis eingehalten werden. erklärte Mauro Poggia, Staatsratspräsident des Kantons Genf.
Um die Suizidbeihilfe über einen Verein in Anspruch nehmen zu können (vgl. Schweiz: 1282 beim Verein Exit registrierte Suizidbeihilfe im Jahr 2020), müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: anspruchsvoll sein, sein Anliegen frei formulieren, erreichbar sein» entweder eine unheilbare Krankheit oder unerträgliches Leiden oder altersbedingte behindernde Polypathologien und in der Lage sein, sich die tödliche Dosis selbst zu verabreichen.
Im Jahr 2019 griffen im Kanton Genf rund 1200 Personen zum assistierten Suizid, was 2 % der Todesfälle entspricht. “ die einzigen Kontrollen [sont] nachträglich von der Polizei durchgeführt werden, um die Einhaltung des Verfahrens sicherzustellen “, sagt Samia Hurst-Majno, Ärztin und Bioethikerin.
Ein exportierbares „Modell“?
“ Es ist eine ganz andere Art der Rechtspflege als die, die wir aus Frankreich kennen, wo wir von dem Grundsatz ausgehen, dass alles verboten ist, außer was erlaubt ist. Olivier Veran wies darauf hin. “ Alle Optionen liegen auf dem Tisch. Er wies jedoch darauf hin, dass „ hier berühren wir das Herz des Intimen, den Tod. Es ist sehr persönlich und kann sich auf viel Überzeugung, viel Angst, viel Angst beziehen. „.
“ In Frankreich gibt es noch viele Befürchtungen (…) dass es durchs Gesetz geht », « wenn es das Gesetz haben sollte fügte Agnès Firmin Le Bodo hinzu. Zurückhaltender ist Béatrice Bellamy, Horizons-Stellvertreterin für die Vendée: „ Die Schweizer sind sicherlich pragmatisch und klug, aber ist dieses Modell nach Frankreich exportierbar und hat dies Priorität? An diesem Punkt bin ich mir bei nichts sicher. „.
Im Anschluss an diesen Besuch plant Agnès Firmin Le Bodo, in drei weitere Länder zu reisen: im Februar nach Belgien, dann voraussichtlich nach Italien, wo darüber diskutiert wird (siehe Italien: ein zweiter Fall von assistiertem Suizid zugelassen) und Spanien, das die Sterbehilfe legalisiert hat 2021 (siehe Sterbehilfe: Spanien zieht Bilanz der ersten sechs Monate). Bereits Ende September hatte Olivier Véran Belgien einen Besuch abgestattet, ein Land, das seit 2002 Sterbehilfe erlaubt (vgl. Euthanasie in Belgien, oder das wahre Gegenmodell, das es zu vermeiden gilt).
Quellen: Westfrankreich (27.01.2023); La Croix, Antoine d’Abbundo (28.01.2023); Mehrwertsteuer-News mit AFP (27.01.2023)
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