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„Magenprobleme und Durchfall rechtfertigen keine Geschwindigkeitsüberschreitung“

by Christoph Ludwig

Die Dringlichkeit eines Notleidenden während der Fahrt rechtfertigt keine Geschwindigkeitsüberschreitung: Das hat das Bundesgericht (TF) heute wiederholt und die Beschwerde eines Autofahrers abgewiesen, der den Entzug des Führerscheins durch die Schweizer Behörden angefochten hatte.

Der Mann behauptete, plötzlich Magenprobleme und Durchfall gehabt zu haben. In dieser Notsituation sei er daher schnell gefahren, um so schnell wie möglich eine öffentliche Toilette zu finden. Er war beim Passieren einer Straßenbaustelle in Deutschland mit über 120 km/h eingeklemmt worden, wo die Grenze bei 80 km/h lag.

Die deutschen Behörden hatten wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 43 km/h eine Geldstrafe von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Sie wiesen daraufhin einen Einspruch des Fahrers zurück.

In der Schweiz wurde dem Mann der Führerausweis von den Kantonsbehörden Bern auf unbestimmte Zeit entzogen: Er konnte das Dokument nach zwei Jahren und einem positiven Ergebnis in einem verkehrspsychologischen Gutachten so schnell wie möglich abrufen.

Stößt ein Autofahrer auf ein Fahrverbot im Ausland, können die zuständigen schweizerischen Behörden ihrerseits in schwerwiegenden Fällen den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Als mittelschwer gelten Verstöße bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 35 km/h oder mehr.

Der Mann legte gegen das Schweizer Urteil Berufung beim Bundesgericht ein. Aber selbst der Oberste Gerichtshof befand, dass die Dringlichkeit, auf die Toilette zu gehen, zwar unangenehm, aber keine ausreichende Rechtfertigung sei.

Dabei steht das Interesse anderer Verkehrsteilnehmer an einer sicheren Fahrt im Vordergrund. Darüber hinaus, so TF, wurde der Mann bereits mehrmals wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gerügt und hat bereits ähnliche Ausreden vorgebracht.

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