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Noch ist keine Einigung zur Telearbeit für Grenzgänger in Sicht

by Rafael Simon

Seit dem Auslaufen der während der Pandemie eingeführten Sonderregelungen am 31. Januar sind italienische Grenzgänger, die von zu Hause aus arbeiten, in der Schwebe. Auch eine geplante Verlängerung bis Freitag kam schließlich nicht zustande.

Ab dem 1. Februar gelten wieder die Regeln aus der Zeit vor der Pandemie. Telearbeit habe steuerliche Konsequenzen für italienische Grenzgänger, erklärte Mario Tuor, Kommunikationsleiter beim Staatssekretär für internationale Finanzangelegenheiten (SFI), am Freitag gegenüber Keystone-ATS.

Insbesondere Grenzgänger, die Telearbeit leisten, laufen Gefahr, steuerlich ihren Status als Grenzgänger zu verlieren, was eine höhere Besteuerung mit sich bringt. Laut Herrn Tuor erhält das SFI zu diesem Thema viele Fragen von besorgten italienischen Steuerzahlern.

Allerdings hatte die für Finanzen zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter bei ihrem Besuch in Rom im vergangenen April mit ihrem italienischen Amtskollegen Giancarlo Giorgetti vereinbart, bis zum 30. Juni ein „freundschaftliches Übergangsabkommen“ abzuschließen. Der Abschluss dieses Abkommens hängt jedoch davon ab, dass Regeln zur Telearbeit in italienisches Recht übernommen werden und die Schweiz von der schwarzen Liste von 1999 gestrichen wird.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

Die italienischen internen Verfahren seien noch nicht offiziell abgeschlossen, so dass die Unterzeichnung des Freundschaftsabkommens noch nicht möglich sei, teilte das SFI mit.

Am 20. April einigten sich auch die Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Sutter und ihr italienischer Amtskollege Giancarlo Giorgetti darauf, „stabile und dauerhafte Regeln zur Besteuerung von Telearbeit zu diskutieren“. Das SFI lehnte es ab, Auskunft über die Diskussionen zu diesem Thema zu geben.

Italienische Senatoren hatten ihre Regierung aufgefordert, schnell ein endgültiges Abkommen mit der Schweiz auszuhandeln, das dem zwischen Bern und Paris unterzeichneten Modell nachempfunden sein sollte. Letzteres erlaubt Telearbeit für Grenzgänger bis zu 40 % der jährlichen Erwerbsquote, ohne steuerliche Auswirkungen.

Laut Bundesamt für Statistik (BFS) überqueren täglich mehr als 91.000 italienische Arbeitnehmer die Grenze, davon sind mehr als 78.000 im Tessin beschäftigt. Die anderen gehen nach Graubünden und ins Wallis. Die überwiegende Mehrheit lebt in der Lombardei.

/ATS

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