Werbe- und Tabakkreise gegen „zu viele“ Einschränkungen
Das Verbot des Zugangs zu Tabakwerbung für Minderjährige ist ein umstrittenes Projekt. Die UDC und das Zentrum stimmen dem Vorschlag zur Gesetzesrevision nicht zu.
Tabakkonzerne und Werbekreise lehnen die vorgeschlagene Revision des Tabakwarengesetzes ab, die jegliche Tabakwerbung verbieten soll, die Minderjährige erreichen könnte. Auch SVP und Zentrum halten den Text für zu weit.
Kritiker der Überprüfung werfen dem Bundesrat und dem Eidgenössischen Departement des Innern (ADI) vor, weit über das angestrebte Ziel hinauszugehen. Für den Dachverband der Schweizer Wirtschaft ist das Vorhaben völlig unverhältnismäßig und muss abgelehnt werden.
Dies führe zu einem völligen Werbeverbot und verstoße gegen die Handels- und Industriefreiheit, prangern der Dachverband der kommerziellen Kommunikation KS/CS Communication, die Société Générale d’Display (SGA), der Verband AWS Publicité, die Schweiz und Swiss Tobacco an. und Schweizer Zigarette.
Das Vorhaben des Bundesrats, das auch die Werbung für elektronische Zigaretten betrifft, wird jedoch von der Schweizerischen Volksgesundheit, der Schweizerischen Vereinigung für Raucherprävention, dem deutschsprachigen Dachverband „Fachverband Sucht“ und den linken Parteien begrüsst. Sie sind der Ansicht, dass darin ein umfassendes, aber nicht absolutes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vorgesehen ist.
Meldepflicht
Die Gegner der bis Mittwoch zur Vernehmlassung vorgelegten Revision sind der Ansicht, dass das Vorhaben über die Forderungen der Volksinitiative „Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ hinausgeht, die im vergangenen Februar in einer Volksabstimmung angenommen wurde. Gemäss KS/CS-Mitteilung übernimmt die vom Bundesrat vorgeschlagene Fassung nicht nur den Text, sondern ändert das Gesetz teilweise.
Darüber hinaus sei die Pflicht, den Behörden Werbeausgaben und Sponsoring durch Hersteller und Importeure anzuzeigen, aus Sicht der Gegner fehl am Platz. Diese Verpflichtung, so weisen Swiss Tobacco, Swiss Cigarillos und Economyuisse darauf hin, sei in der Initiative nicht vorgesehen und trage in keiner Weise zum Jugendschutz bei.
Die UDC geht noch weiter und schätzt, dass das Projekt „tatsächlich einem Rauchverbot gleichkommt“. Ausgewogener ist die Auffassung des Zentrums, dass die Initiatoren der Initiative selbst kein vollständiges Werbeverbot in den Printmedien vorgesehen hätten.
PS und Grüne zufrieden
Die PS und die Grünen sind der gegenteiligen Meinung: Ihrer Meinung nach entspricht der vorgeschlagene Text dem Willen des Volkes und geht im internationalen Vergleich nicht zu weit. Ihrer Meinung nach handelt es sich dabei nicht um ein Totalverbot.
Hinsichtlich der Werbepflicht halten es die Grünen für unerlässlich, die Höhe der Werbeausgaben und die Zahlen der jeweiligen Medien zu kennen.
Darüber hinaus würde das Projekt es der Schweiz ermöglichen, die WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakkonsums „endgültig zu ratifizieren“, sagen Tabakpräventionsorganisationen. Sie befürworten die Idee, dass Kantone und Bund Kontrollen durchführen und gegebenenfalls Bussen verhängen, die sich an den Produktionsmengen der Tabakriesen orientieren.
Es wird Anfang 2024 in Kraft treten
Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren begrüsst die Revision. Ihrer Meinung nach wird dies wahrscheinlich dazu führen, dass die Versuchung, bei jungen Menschen mit dem Rauchen anzufangen, unterbunden und letztendlich die Schäden durch Tabak und verwandte Produkte verringert werden.
Die Linke, aber auch Verbraucher bedauern, dass das Projekt keine Maßnahmen zur Gesundheitsförderung junger Menschen vorsieht.
Auch das Problem des Online-Verkaufs von Tabak- und Nikotinprodukten an Minderjährige werde durch die Überprüfung nicht gelöst, betonen sie. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für Anfang 2024 geplant.
voraussichtliche Ankunftszeit
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