Das Parlament will mit einem Drittstaat ein Transitabkommen abschließen, damit abgelehnte eritreische Asylbewerber dorthin abgeschoben werden können. Nach dem Ständerat unterstützte die Nationalpartei am Montag einen diesbezüglichen Antrag der PLR mit 120 zu 75 Stimmen.
Abgelehnte eritreische Asylbewerber können derzeit und seit Jahren nicht zur Zwangsrückführung verurteilt werden, und die eritreischen Behörden lehnen Zwangsrückführungen ihrer Staatsangehörigen ab.
Diese Situation gelte als „inakzeptabel“ und diskreditiere tendenziell das Schweizer Asylsystem, so Nationalberater Christian Wasserfallen (PLR/BE), der im Namen der Kommission sprach. Er glaubt, dass alles getan werden muss, damit sich die Situation, wenn sie nicht vollständig gelöst wird, zumindest „in die richtige Richtung entwickeln“ kann.
Die Motion von Senatorin Petra Gössi (PLR/SZ) fordert, dass die Schweiz ein Transitabkommen mit einem Drittstaat abschließt, um abgelehnte eritreische Asylbewerber vorübergehend zwangsweise dorthin zurückzuschicken. Es obliegt daher dem Bundesrat, einen Drittstaat zu identifizieren, der bereit ist, ein solches Abkommen abzuschließen, wie es die Schweiz 2002 mit Senegal versuchte.
>> Lesen Sie noch einmal über diesen Antrag: Kommission fordert Vereinbarung mit Drittstaat zur Ausweisung abgelehnter eritreischer Antragsteller
Der Antrag erwähnt kein Land, obwohl in dieser Debatte regelmäßig Staaten wie Ruanda (Abkommen mit Großbritannien) und Albanien (mit Italien) genannt werden. Der Text beabsichtige nicht, das Asylverfahren auszulagern, das vollständig in der Schweiz durchgeführt würde, stellte Christian Wasserfallen klar. Betroffen seien nur eritreische Staatsangehörige, deren Asylantrag abgelehnt wurde, versicherte er.
Eine Maßnahme ohne Wirkung
Die Linke und einige gewählte Funktionäre des Zentrums lehnten den Antrag erfolglos ab. Sie kritisierten einen ineffektiven Vorschlag: Eritrea akzeptiere die Zwangsrückführung seiner Staatsangehörigen nicht, der Rückgriff auf einen Drittstaat werde nichts ändern, befürworteten sie.
Die Kosten seien hoch, erklärte auch Marc Jost (PEV/BE). Die Schweiz muss für die Abschiebungen in dieses Drittland aufkommen.
Das gleiche Argument brachte auch der Bundesrat vor: Im Falle eines Transitabkommens dürfte die eritreische Vertretung im Drittstaat das Gesuch um ein Ausweisdokument ablehnen, warnte Bundesrat Beat Jans. Ausgewiesene eritreische Bewerber sollten daher wieder in die Schweiz aufgenommen werden.
NGOs kritisieren die Entscheidung
Die Zahl eritreischer Staatsangehöriger, die zur Ausreise aus der Schweiz gezwungen wurden, ist leicht zurückgegangen (278 per Ende Dezember 2023). Die Zahl der primären Asylanträge ist seit mehreren Jahren rückläufig (8.542 im Jahr 2015 im Vergleich zu 426 im Jahr 2022).
Diese Argumente konnten mit dem Willen der Rechten nicht konkurrieren. Eine ähnliche Motion des Ständerats, die eine Ausweisung in ein Drittland ohne Transitabkommen vorsah, scheiterte letztes Jahr in der Nationalversammlung knapp.
NGOs, die im Bereich Migration tätig sind, wie z Solidaritätsnetzwerk mit Migranten und dieSchweizerische Organisation für Flüchtlingshilfe (OSAR)prangerte in einer Erklärung eine „unmenschliche“ und „unverhältnismäßige“ Entscheidung an, angesichts der Zahl der betroffenen Menschen und der Bedingungen, die diese Ausweisungen mit sich bringen würden, „in einem Land, in dem Menschen noch nie zuvor gelebt haben, die Sprache nicht sprechen und nicht.“ Kenne jemanden.
ats/iar

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