Die Schweiz ist rassistisch.
Sicherlich sind viele Menschen in unserem Land keine überzeugten, gewalttätigen oder gar bewussten Rassisten. Aber wenn eine Schule es versäumt, einen Schüler, der Opfer von Rassismus ist, zu schützen und ihn zu bestrafen, wenn er reagiert, dann ist das Rassismus. Wenn ein Richter davon ausgeht, dass die schwarze Person vor ihm der Angeklagte und nicht der Anwalt ist, dann ist das Rassismus.
Der „Boubous“
Wenn ein Chef, auch unbewusst, einen Lebenslauf unter den Stapel schiebt, weil das Profil nicht zu 100 % schweizerisch ist, handelt es sich um Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit (so die Umfrage). Heidi.news Die heutige Veröffentlichung wird beides abdecken.) Wenn eine Bank eine Überweisung eines Schweizer Bürgers blockiert, weil dieser einen ausländisch klingenden Namen hat, ist das Rassismus.
Und was ist mit der Polizei, wo es manchmal zu Racial Profiling kommt? Einige Agenten zögern nicht, Schwarze als „Boubous“ zu bezeichnen.
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Trotz unserer humanitären Tradition, unserem Traum von Neutralität und einer Insel, die vor den Übeln der Welt geschützt ist, gibt es in unserer Schweizer Gesellschaft wie auch anderswo Vorurteile.
Die Idee dieser Untersuchung besteht nicht darin, Bedauern hervorzurufen, sondern eine klare Diagnose zu stellen. Sie werden zwanzig Artikel entdecken, die detailliert beschreiben, wie unter anderem die Arbeitswelt, die Polizei oder auch die Justiz Überträger von Diskriminierung sein können.
304 vergessene Berichte
Um dies zu erreichen, müssen wir über den Glauben an eine Schweizer Ausnahme hinausgehen und dass Länder wie die Vereinigten Staaten oder Frankreich ein Monopol auf Rassismus hätten. Beginnen Sie damit, den Betroffenen zuzuhören, die Fachleute zu befragen, die sich mit dem Problem befassen, und sich mit den zahlreichen Meldungen auseinanderzusetzen, von denen die meisten ignoriert werden.
Laut dem Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien im Auftrag des Bundesdienstes gegen Rassismus belegen 304 Studien die Existenz von strukturellem Rassismus in der Schweiz.
Eines der Probleme in der Schweiz ist das Fehlen zivilrechtlicher Bestimmungen, die alltägliche Rassendiskriminierung, beispielsweise bei der Einstellung, unter Strafe stellen.
Ein nutzloses Gesetz
Aber auch unser Strafrecht gegen Rassismus ist in Frage gestellt, da es nahezu unbrauchbar ist; Wir werden hierauf noch einmal im Detail zurückkommen. Der Bund musste es aufgrund seines späten Beitritts zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung übernehmen. Nach einem Referendum und einer lebhaften Debatte integrierte die Schweiz 1994 den berühmten Artikel 261 bis gegen Rassismus in das Strafgesetzbuch. Mit 54,6 % ja.
Allerdings wird ein Passagier im Jahr 2022 einen CFF-Controller einen „verdammten Senegalesen“ nennen können … und sich einer Verurteilung wegen Rassismus entziehen. Eine Realität, die auch zur Unsichtbarkeit rassistischer Taten in der Schweiz beiträgt.
Zuzugeben, dass die Schweiz in diesem Bereich nicht grundsätzlich besser ist als ihre Nachbarn, würde dem Image des „idealen“ Landes schaden. Dies würde jedoch bedeuten, die Realität anzuerkennen, in der viele unserer Mitbürger leben, wie in den zu veröffentlichenden Episoden ausführlich dargelegt wird. Und es würde uns ermöglichen, uns auf Lösungen zu konzentrieren, anstatt darüber zu diskutieren, ob das Problem existiert.
Es erfordert Mut, es unverblümt zuzugeben. Wir werden es haben?
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