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Resegone Online – Nachrichten aus Lecco und seiner Provinz » Grenzgänger: Region befürwortet die Mef-Entschädigungskriterien

by Meinrad Biermann

Der Vorschlag des Ministeriums bezieht sich auf die Jahre 2022 und 2023. Beteiligt sind die Berggemeinden und die Provinzen Como, Monza Brianza, Lecco, Sondrio und Varese.

Befürwortende Stellungnahme des Rates zu der von Präsident Attilio Fontana im Einvernehmen mit dem für die Beziehungen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft zuständigen Berater Massimo Sertori vorgelegten Resolution zum Vorschlag des Mef (Ministerium für Wirtschaft und Finanzen) zur Entschädigung für die Arbeit der Arbeitnehmer grenzüberschreitend. Konkret sieht der MEF-Vorschlag für die Jahre 2022 und 2023 die Einführung neuer Kriterien für die Verteilung und Verwendung der finanziellen Entschädigung der Schweizer Kantone zugunsten der italienischen Grenzgemeinden vor, wie im Gesetz 83/2023, veröffentlicht in, vorgesehen das Amtsblatt (30. Juni 2023 – allgemeine Reihe, Nummer 151).

„Ein Thema, das uns sehr am Herzen liegt und dem wir ständige Aufmerksamkeit widmen. Konkret handelt es sich um eine Maßnahme, die sich auf die zahlreichen Gemeinden der Lombardei auswirkt“, betont Präsident Fontana, von wo aus jeden Tag Frauen und Männer in die Schweizer Kantone aufbrechen, um ihre Arbeit zu verrichten ihrer Arbeitstätigkeit“.

Betroffen von der Regelung sind die Berggemeinden sowie die Provinzen Como, Monza und Brianza, Lecco, Sondrio und Varese. Gebiete, die noch vor kurzem Mittel aus dem Dezentralisierungsmechanismus erhalten haben, der zugunsten einer neuen Form der Entschädigung von den Schweizer Kantonen an die lombardischen Provinzen mit aktiven Grenzgängern zurückgestellt wird.

„Die Stellungnahme – Staatsrat Massimo Sertori – zielt auf die Annahme des Gesetzes über die Zuweisung von Ressourcen im Zusammenhang mit der finanziellen Entschädigung für die Gehälter von Grenzgängern für die Jahre 2022 und 2023 durch die MEF ab. Es handelt sich um eine Stellungnahme, die „ berücksichtigt die Änderungen der Höchstgrenzen der Kriterien für die Verteilung und Verwendung von Mitteln, die durch das Gesetz 83/2023 eingeführt wurden, mit dem das neue Steuerabkommen zwischen Italien und der Schweiz ratifiziert wird.“

„Unsere Meinung“, so Sertori abschließend, „beruht auf der Anerkennung der italienischen Grenzgemeinden, die im Wesentlichen grünes Licht für die Anwendung des Steuerabkommens und seiner neuen Ausgleichsrückgänge zugunsten der lombardischen Gebiete bei den Bürgern gegeben haben, die ihre Steuern bereitstellen.“ Arbeit. in den Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft“.

Der Rat gibt insbesondere grünes Licht für einen Text, der in Artikel 10 Absatz 5 die Annahme des Verhältnisses zwischen der Zahl der gebietsansässigen Grenzgänger und der Wohnbevölkerung als Kriterium für die direkte Mittelzuweisung bestätigt die Gemeinden der Lombardei, in einem Prozentsatz von 3 %. Darüber hinaus bestätigt der Vorschlag des Ministeriums, der von der Region Lombardei mit einem Ratsbeschluss geteilt wurde, im selben Artikel 10, aber in Abschnitt 6, den Prozentsatz von 50 % als Höchstgrenze für den aktuellen Teil der aus der Steuer stammenden Einnahmen. den Kommunen zugewiesene Erstattungen

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