Zwei minderjährige Kinder werden aus dem Lager Roj im Nordosten Syriens repatriiert, teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Montagabend auf Twitter mit. Nach einem Zwischenstopp im Irak fliegen sie derzeit in die Schweiz.
Diese Rückführung sei mit Zustimmung der Mutter und ihres Anwalts erfolgt, gibt das EDA an. Sie wurde im Rahmen des Bundesratsbeschlusses vom 8. März 2019 durchgeführt, der nach Prüfung und im Interesse des Minderjährigen die Rückführung Minderjähriger zulässt.
Die Aktion wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden im In- und Ausland, insbesondere den Verantwortlichen des Lagers, in dem sich die Kinder aufhielten, durchgeführt. Aus Gründen des Jugendschutzes und der Privatsphäre gibt das EDA keine zusätzlichen Informationen zur Rückführung heraus.
Die beiden Minderjährigen seien jedoch „jetzt in der Luft“ und sollten später in der Nacht in Genf eintreffen, sagte Johannes Matyassy, Staatssekretär des EDA, am Montag um 19.30 Uhr Landeszeit in der Nacht. Sie schätzte, dass die Schweiz die Mutter überzeugen konnte, ihre Kinder gehen zu lassen, wenn sie ihnen eine Zukunft geben wollte.
Eine Premiere
Bei den betroffenen Kindern handelt es sich laut Programm des RTS-Forums von Montagabend um zwei Mädchen im Alter von 9 und 15 Jahren mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Seine beiden in Genf lebenden Eltern hatten die Eidgenossenschaft seit Monaten um ihre Rückführung gebeten. Gemäss RTS ist dies das erste Mal, dass die Schweiz eine solche Rückführung durchführt.
Die beiden Mädchen wurden Berichten zufolge vor fünf Jahren von ihrer Mutter entführt, als sie sich dem IS in Syrien anschloss, bevor sie festgenommen und in einem von Kurden kontrollierten Lager in Nordsyrien inhaftiert wurden. Die Schweiz hatte bisher eine mögliche Rückkehr der in Syrien zum Dschihad gegangenen Schweizer oder ihrer Angehörigen abgelehnt.
Im vergangenen April waren zwanzig UNO-Experten der Ansicht, die Schweiz verstoße gegen das Völkerrecht, indem sie die beiden Minderjährigen nicht rückgeführt habe. Die Inhaftierung dieser Mädchen verstoße gegen internationale Konventionen, denen die Schweiz beigetreten sei, betonten sie.
/ ATS
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