Die Rückverfolgbarkeit und Konformität von Molkerei- und Fleischprodukten Schweizer Herkunft mit geschützten Namen sind laut einer im Jahr 2022 durchgeführten Kontrollkampagne weitgehend gewährleistet. In wenigen Fällen wurden Mängel festgestellt.
Insgesamt wurden 507 Lebensmittel bei 338 Betrieben in der Schweiz und Liechtenstein kontrolliert. Bei 77 Produkten oder 15 Prozent der Fälle seien Mängel festgestellt worden, teilte der Verband Schweizerischer Kantonalchemiker (ACCS) am Dienstag mit. Dazu gehörten Kennzeichnungsangaben, die gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften verstießen.
Die Kontrollen zielten auf Produkte wie Bündner Fleisch g.g.A., Walliser Trockenfleisch g.g.A., Gruyère AOP, Walliser Raclette AOP, Tête de Moine AOP, Sbrinz AOP und Berner Alpkäse AOP.
Bei Fleisch aus Graubünden seien 23 der 109 kontrollierten Produkte (21%) in nicht-zertifizierten Betrieben zerlegt und/oder umgepackt worden, heisst es in der Mitteilung.
keine strafrechtliche Verfolgung
Aber am Ende seien schwere Fälle selten, betont die ACCS. Nur 1 % der Produkte waren falsch gekennzeichnet oder wurden ursprünglich von einem nicht zertifizierten Unternehmen hergestellt. Bei 2 % der Fälle wurden Mängel in der Dokumentation festgestellt, die die Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleistet.
Eine ähnliche Kampagne aus dem Jahr 2015 habe eine unbefriedigende Situation aufgezeigt, stellt der Verband fest. Die beleidigenden Unternehmen wurden zur Einhaltung der Vorschriften zurückbeordert. Aber kein Fall habe zu einem Strafverfahren geführt, sagte die ACCS, die glaubt, dass die Situation „unter Kontrolle“ sei.
Die Kampagne richtete sich an zwischengeschaltete Unternehmen in diesen Branchen, die für Vorgänge wie Schneiden, Umpacken, Umpacken oder Weiterverarbeitung verantwortlich sind. Sie sind also Großhändler, Großverteiler, Einzelhändler oder auch Marktstände.
/ATS
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