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Schutznetz

by Juliane Meier

Beleidigungen und Diffamierungen über das Web könnten für die „Tastaturlöwen“ in der Schweiz eher zum Problem werden. Internationale Kommunikationsplattformen regulieren, die Schweizer Bevölkerung vor im Internet kursierenden Fake News und Hassattacken schützen – das ist das Ziel des neu anvertrauten Bundesrats, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bis Ende 2022 vorzulegen. ein Diskussionsdokument über die Bequemlichkeit der Regulierung von Kommunikationsplattformen und Implementierungsmethoden. Ermutigt wurde die Intervention des Bundesrates von der Kommission für Sicherheitspolitik und ihrem Berichterstatter, dem sangalischen Demokraten Thomas Minder.

Übersetzung des Strafgesetzbuches

«Es wäre ein grosser Erfolg, wenn ich die Schweiz noch einmal als Zivilisationsbeispiel projiziere», betont Alessandro Trivilini, Direktor des Forensischen Informationsdienstes der Abteilung Innovative Technologien der SUPSI. Die Schweiz hat natürlich einen Vorteil, denn es gibt ein Strafgesetzbuch, das bereits Straftaten wie Verleumdung, Verleumdung, Verbreitung von Falschmeldungen etc. vorsieht. auch über soziale Medien begangen. In der Praxis würde es darum gehen, das Strafgesetzbuch in die virtuelle Realität zu „übersetzen“, betont der SUPSI-Vorstand.

Trivilini hat keinen Zweifel, dass die Schweiz falsche Nachrichten, die von unseren Grenzen aus im Web veröffentlicht werden, sowie persönliche Verbrechen, die auf Facebook, Tweet, Google oder YouTube, einigen der von Benutzern am meisten genutzten Plattformen, „veröffentlicht“ werden, eindämmen kann. . auch rossocrociati. „Es geht weder darum, neue Regeln einzuführen, um die Gedanken- oder Meinungsfreiheit einzuschränken, noch darum, wer weiß, welchen Kontrollalgorithmus auf das anzuwenden, was im Web veröffentlicht wird. Stattdessen gilt es, die gesetzlichen, kulturellen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit digitale Nutzer ihr Tun und die Folgen ihres Handelns – wenn auch „versteckt“ hinter einem PC-Bildschirm oder einem Smartphone – aufmerksam wahrnehmen.

Aber auch wenn die Schweiz bei der globalen „Web Correct“-Gesetzgebung führend ist, ist es nicht sicher, ob andere Länder sich daran halten werden. „Stimmt. Aber meiner Meinung nach würde es ausreichen, wenn soziale Netzwerke in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen einen Hinweis auf das jeweilige Land, in dem sie tätig sind, verlangen würden, der die lokale Gesetzgebung einbezieht“, erklärt Trivilini.

Große rassistische Jagd

Doch die Schweizer „Tastaturlöwen“ haben es heute schon schwer. Bevor Sie Hassnachrichten schreiben, sollten Sie darüber nachdenken, da vor kurzem ein neues Tool zur Bekämpfung von Rassismus im Internet eingeführt wurde. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (CFR) hat die Plattform ins Leben gerufen www.reportonlineracism.ch mit dem Sie identifizierte rassistische Inhalte einfach im Netzwerk melden können. Das Verfahren ist ganz einfach: Jeder, egal ob Bürger, Berufstätige oder Organisationen, kann mit wenigen Klicks rassistische Inhalte im Internet melden und gegebenenfalls um Rat fragen. Die übermittelten Daten werden in einer Datenbank erfasst und analysiert. Damit erhält die Schweiz einen Überblick über Art und Ausmaß des rassistischen Hasses im Internet.

Aber was genau sind die Inhalte, die verurteilt werden? Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus versteht unter rassistischer Hassrede im Internet „Aussagen im Internet in Form von Schriften, Bildern oder anderen Mitteln, die eine Person oder Personengruppe insbesondere aufgrund ihrer „Rasse“, Hautfarbe, ethnische Zugehörigkeit, Nationalität oder Religion, die zum Hass gegen diese Personen oder Gruppen aufstacheln oder diesbezügliche Aussagen billigen, ermutigen oder rechtfertigen.

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