Abgewiesene Eritreer könnten in ein Drittland weiterreisen
Der Ständerat unterstützt die Rückführung eritreischer Asylsuchender in ein Drittland, um den Prozess zu erleichtern.
Die Autorin des Antrags, Senatorin Petra Gössi (PLR/SZ).
KEYSTONE/Petra Gössi
Die Schweiz soll mit einem Drittstaat ein Transitabkommen abschliessen, um abgelehnte eritreische Asylsuchende dorthin zurückzuschicken. Der Ständerat hat am Mittwoch mit 26 zu 16 Stimmen einen neuen Antrag der PLR in dieser Hinsicht unterstützt. Die Nationalpartei muss grünes Licht geben.
Die PLR hatte bereits letztes Jahr in der Kantonskammer einen Text zu diesem Thema verabschiedet. Die Volkskammer sagte „Nein“.
Es ist unmöglich, abgelehnte eritreische Asylbewerber zurückzuschicken, da ihr Land Zwangsrückführungen ablehnt. Diese abgelehnten Menschen blieben in der Schweiz, wo sie auf Kosten der Gemeinschaft lebten, sagte die Autorin der Motion, Senatorin Petra Gössi (PLR/SZ).
Es obliegt daher dem Bundesrat, einen Drittstaat zu identifizieren, der bereit ist, ein Transitabkommen abzuschließen, wie es die Schweiz mit Senegal versucht hat. Diese Vereinbarung sollte die Durchreise der Antragsteller für einen Zeitraum von drei Tagen genehmigen.
Angesichts der Weigerung Eritreas, seine Staatsangehörigen wieder aufzunehmen, sei ein solches Abkommen nutzlos, argumentierte Bundesrat Beat Jans vergeblich.
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