In seinem Urteil wies das Bundesgericht die Beschwerde eines Einzelnen ab, der die Entscheidung der Schweizer Behörden in Frage stellte, bei der Verlängerung seiner „Flüchtlings“-Genehmigung nun die Aufnahme des Spitznamens „Westsahara“ in die Rubrik „Nationalität“ zu verweigern.
Das Schweizer Bundesgericht betonte in seinem Urteil insbesondere, dass mit der Anpassung der im Register des Zentralen Migrationsinformationssystems (SYMIC) enthaltenen Informationen an die internationale Lage der Schweiz ein Ziel von öffentlichem Interesse im Zusammenhang mit der Aussenpolitik des Landes verfolgt wird Teil eines breiteren Kontextes, in dem sich die Eidgenossenschaft für eine gerechte und friedliche internationale Ordnung einsetzt, indem sie klarstellt, dass die Schweiz den Spitznamen „SADR“ nicht als „Staat“ anerkennt.
Zu diesem Zweck erachtet es das Gericht im Hinblick auf die Ziele und Interessen der Aussenpolitik als umso wichtiger, dass die Schweiz diesbezüglich auf allen Verwaltungsebenen eine einheitliche und kohärente Position einnimmt.
Der Entscheid des Schweizer Bundesgerichts reagiert somit eindeutig auf die Desinformations- und falschen Propagandakampagnen bestimmter Personen unter den Schweizer Meinungsmachern (Parlamentarier, Medien, Journalisten, Verbände, soziale Netzwerke usw.), die ein sogenanntes Selbst anprangern -Verteidigung. formelle Anerkennung der Pseudo-„SADR“ durch die Schweiz.
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Das vom Bundesgericht veröffentlichte Urteil bekräftigt trotz der Maßnahmen der Gegner der territorialen Integrität Marokkos auch die neue Schweizer Position in der Frage der marokkanischen Sahara und widerlegt die Vorwürfe der Separatisten und ihrer Nachfolger in der Schweiz um die souveränen Eigenschaften eines Phantomwesens zu bestätigen.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat über das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bei zahlreichen Gelegenheiten und auf verschiedenen Ebenen bekräftigt, dass sie die Bemühungen der Vereinten Nationen und die zentrale Rolle, die sie im Prozess der Sahara-Frage spielen, unterstützt. die eine politische Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht und den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats unterstützt und weiterhin davon überzeugt ist, dass nur Verhandlungen zu einer gerechten, dauerhaften und für beide Seiten akzeptablen politischen Lösung führen können.
Die Schweiz begrüsst auch die Bedeutung der ernsthaften und glaubwürdigen Bemühungen Marokkos, die auf eine politische Lösung auf der Grundlage von Kompromissen abzielen, und nimmt in diesem Zusammenhang die Autonomieinitiative zur Kenntnis, die das Königreich dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 11. April 2007 vorgelegt hat. Schweiz Außerdem heißt es, dass es alle Parteien dazu ermutigt, ihr Engagement im Geiste des Kompromisses fortzusetzen.
Darüber hinaus wies das EDA darauf hin, dass „es keine offizielle Vertretung der ‚Polisario-Front‘ im Büro der Vereinten Nationen in Genf oder im Bundesrat gibt“ und dass „die Person, die behauptet, der Vertreter der ‚Polisario‘ in der Schweiz zu sein, sowie ihre Stellung unterliegen dem Gewohnheitsrecht, das heißt, sie geniessen die aus der Bundesverfassung abgeleiteten Rechte unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Personen, die sich auf schweizerischem Gebiet aufhalten, nämlich insbesondere die Meinungs-, Versammlungs- und Versammlungsfreiheit Verband.
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