Es gebe keine unüberwindbaren politischen Differenzen zwischen der Schweiz und der EU, sagten Vertreter des interparlamentarischen Treffens Schweiz-EU am Freitag. Sie hoffen, dass die Kontakte zwischen der Kommission und dem Bundesrat intensiviert werden.
Das Treffen, das in Rapperswil-Jona (SG) stattfand, führte zu einer gemeinsamen Erklärung des Vertreters der Schweiz, Staatsrat Benedikt Würth, Vorsitzender der Delegation der Bundesversammlung bei der Freien Gewerkschaftsbewegung (EFTA) und dem Europäischen Parlament und MdEP Andreas Schwab, Präsident der Ständigen Delegation für die Beziehungen zur Schweiz des Europäischen Parlaments.
In der dreizehn Punkte umfassenden gemeinsamen Erklärung betonen die Parteien die Bedeutung der Aufrechterhaltung guter und stabiler Beziehungen in einem derzeit bilateralen Ansatz.
Sie begrüßen die seit letztem März laufenden Sondierungsgespräche und hoffen, dass sie es ermöglichen werden, „so schnell wie möglich eine gemeinsame Grundlage für die Wiederaufnahme der Verhandlungen“ (im Hinblick auf den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens) zu ermitteln.
Gerichtsverfahren: zwei Säulen
Die Parlamente der EU und der Schweiz „nehmen Kenntnis“ von den verbleibenden Meinungsverschiedenheiten, wobei die Europäische Kommission eine „umfassende Lösung struktureller Probleme“ befürwortet.
Die Erklärung unterstreicht auch die Bedeutung der Zusammenarbeit im Rahmen europäischer Programme wie Horizon Europe, Erasmus+, Euratom oder Digital Europe.
In diesem Sinne wäre die Erteilung eines bundesrätlichen Verhandlungsmandats zu Strukturfragen „das klare politische Signal, das die EU als Bedingung für die Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf die Assoziierung der Schweiz mit europäischen Programmen fordert“ (zitiert). .
Zur Beilegung von Streitigkeiten befürworten die Parteien einen Zwei-Säulen-Ansatz: Der Europäische Gerichtshof interpretiert und wendet den europäischen Acquis an, und das Bundesgericht tut dasselbe mit dem Schweizer Recht.
Für ein Verhandlungsmandat
Beide Parteien nehmen die Position der Schweiz zur Kenntnis, die es für notwendig erachtet, über die geltende europäische Gesetzgebung hinausgehende Unterstützungs- und Lohnsicherungsmassnahmen bereitzustellen. Die EU besteht ihrerseits darauf, dass keine Maßnahme diskriminierend sein darf.
Die Vertreter stimmen auch darin überein, dass die Schweiz die Mindestaufenthaltsdauer zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung für Staatsangehörige der dreizehn Staaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind, auf fünf Jahre verkürzen soll (vorbehaltlich weiterer Kriterien wie Integration oder Dominanz). .
Ganz allgemein äußert die gemeinsame Erklärung die Erwartung einer „Intensivierung der Kontakte zwischen dem Bundesrat und der Europäischen Kommission, um die notwendigen Abklärungen und Garantien für die Erteilung eines Verhandlungsmandats zu erhalten“.
/ATS
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