Hausärzte, Kinderärzte, Psychiater und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten können bei nachgewiesenem Mangel in der Schweiz leichter praktizieren. El Nacional akzeptierte an diesem Dienstag mit 157 gegen 32 Stimmen eine Ausnahme von den Zulassungsbedingungen.
Wer in der Schweiz praktizieren möchte, muss zuvor drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen postgradualen Ausbildungsstätte gearbeitet haben. Allerdings könnte die Regelung zu einem Mangel an bestimmten Ärzten in abgelegenen Regionen führen.
Um eine solche Situation zu vermeiden, müsse eine Ausnahmeregelung eingeführt werden, urteilte Céline Amaudruz (UDC/GE) für die Kommission. Die Kantone sollen bei ungenügender medizinischer Versorgung Ausnahmen von der vorgeschriebenen dreijährigen Tätigkeit zulassen können.
>> Einzelheiten in La Matinale:
schnelle Umsetzung
Die zeitlich begrenzte Maßnahme stelle das Ziel der Qualität und Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen nicht grundsätzlich in Frage, schätzte auch Gesundheitsminister Alain Berset ein. Zudem gilt diese Regelung nur für vier Bereiche: Hausärzte, Kinderärzte, Psychiater und Jugendpsychotherapeuten.
Mehrere Redner betonten, dass der Text den Vorteil habe, schnell umgesetzt werden zu können. Eine rechte Minderheit wollte die Psychiatrie mit dem Hinweis auf die damit verbundenen Kosten aus dem Ausnahmebereich streichen.
>> Die Meinung von Nationalrat Philippe Nantermod (PLR/VS):
Psychiatrie zurückgehalten
Under-Hedge kostet langfristig mehr, entgegnet Melanie Mettler (Vert’libéraux / BE). Der Bedarf an psychiatrischer Versorgung sei mit der Pandemie noch weiter gestiegen, erinnerte sich Brigitte Crottaz (PS/VD).
Sie sind gehört worden. Die Abgeordneten weigerten sich mit 148 gegen 41 Stimmen, die Psychiatrie aus den Bereichen zu entfernen, die von einer Ausnahme profitieren könnten. Der Ständerat muss noch entscheiden.
>> Hören Sie auch die Beobachtung von Vladimir Mayor, Präsident der Hausärzte des Kantons Neuenburg und Hausarzt in Colombier:
>> Sehen Sie sich den Bericht um 19:30 Uhr an:
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