Wie sich die Besteuerung für Smart-Arbeiter im Ausland, aus dem Ausland und für Grenzgänger zwischen Italien und der Schweiz ändert.
Kürzlich intervenierte die Steuerbehörde mit einem Rundschreiben, in dem einige Aspekte des Smart Working aus dem Ausland und die steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Grenzgängern zwischen Italien und der Schweiz geklärt wurden. Dort Rundschreiben Nr. 25., 18. August 2023 zieht eine Bestandsaufnahme der Lage zu einigen Aspekten dieser Themen.
Gerade deshalb haben sich in den letzten Jahren die Zweifel an der Fernarbeit aus dem Ausland vervielfacht Massenverbreitung intelligenter Arbeit.Viele fragen sich, wie Steuern in bestimmten Zusammenhängen funktionieren, beispielsweise bei einem Umzug in ein anderes europäisches Land.
Diese Zweifel will das Finanzamt mit dem jüngsten Rundschreiben beantworten und geht dabei auch auf die Frage der grenzüberschreitenden Arbeit ein und folgt dabei den jüngsten Neuerungen des neuen Internationales Abkommen mit der Schweiz. Schauen wir uns konkret an, welche Aspekte dieses Rundschreiben klarstellt und was diejenigen wissen sollten, die im Smartworking im Ausland arbeiten.
Intelligente Arbeit und steuerlicher Wohnsitz
Ein interessanter zu berücksichtigender Aspekt betrifft die inzwischen weit verbreitete Möglichkeit von von einem anderen Ort als Ihrem Heimatland aus arbeiten. Angesichts der jüngsten Entwicklung der Technologie und der Möglichkeit, intelligent zu arbeiten, auch für Unternehmer, die weit von ihrem Wohnsitz entfernt sind, sind bei Selbständigen oder Angestellten im Steuermanagement viele Zweifel aufgekommen.
Das jüngste Rundschreiben der Steuerbehörde bestätigt, dass sich die Gesetzgebung zur steuerlichen Ansässigkeit mit der Einführung der Telearbeit, die durch die Pandemiezeit begünstigt wurde, nicht geändert hat. Daher ist es weiterhin gültig Artikel 2 des TUIR zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit.
Im Rundschreiben wird weiter erläutert, wie der steuerliche Wohnsitz einer Person ermittelt werden kann. Eine Person betrachtet sich selbst. Steueransässiger in Italien wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Eintragung in das Einwohnermeldeamt;
- Der Wohnsitz liegt auf dem Gebiet des italienischen Staates;
- Der Wohnsitz liegt auf dem Gebiet des italienischen Staates.
Berücksichtigt werden Personen, die einen dieser Parameter erfüllen Steueransässige in Italien, und deshalb werden sie Steuern an den italienischen Staat zahlen. Auch längere Abwesenheiten vom Land führen nicht zum Verlust der steuerlichen Ansässigkeit.
Es ist auch interessant, den Aspekt des Wohnsitzes zu bewerten, der nach italienischem Recht dort festgelegt wird, wo die Person ihren Wohnsitz hat. wirtschaftliche Interessen und persönliche Beziehungen.
Wer seinen Wohnsitz in Italien hat, unterliegt daher, auch wenn er im Ausland arbeitet, allen erzielten Einkünften der italienischen Steuer. Die Regel lässt jedoch die Möglichkeit offen Analyse des Einzelfallsum festzulegen, in welchem Land das Einkommen unter bestimmten Umständen besteuert werden soll, auch abhängig von der Staatsbürgerschaft des Arbeitnehmers und den Vereinbarungen zwischen den Staaten.
Wohnsitz in Ländern mit privilegierter Besteuerung
Das Rundschreiben legt auch fest, dass für den Fall, dass der Bürger zu einem der Länder, die zur Liste der Steueroasen gehören.Auch wenn die Registrierung in AIRE erfolgt, bleibt der berücksichtigte steuerliche Wohnsitz Italien:
„Auch nach der formellen Eintragung in das Register der Italiener mit Wohnsitz im Ausland (im Folgenden „AIRE“) bleibt daher eine (relative) Vermutung der steuerlichen Ansässigkeit in Bezug auf Bürger bestehen, die in Länder oder Gebiete überführt werden, in denen in Italien Steuerprivilegien gelten der oben genannte Abschnitt 2-bis.“
ICHEine Registrierung bei AIRE reicht nicht aus den Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes nachweisen. Die steuerliche Ansässigkeit in Italien entfällt, wenn der Steuerpflichtige den Verlust jeglicher Verbindung zum italienischen Staat und der Stabilisierung in dem steuerbegünstigten Land nachweist.
Die Steuer bleibt in jedem Fall bestehen. Spezifische Kontrollen bei Scheinwohnsitzen, Überwachung von AIRE-Themen und Querverweise von Informationen aus Datenbanken. Unter Scheinwohnsitzen versteht man solche, bei denen die Person einen Wohnsitz im Ausland angegeben hat, aber dennoch über einen festen Wohnsitz oder Wohnsitz in Italien verfügt.
Grenzgänger Italien-Schweiz: Neuigkeiten
Kürzlich wurde ein neues internationales Abkommen mit dem genehmigt Die Schweiz gehört also nicht mehr zu den SteueroasenVerlassen der schwarzen Liste ab 2024.
Außerdem gibt es einige interessante Neuigkeiten über Grenzgänger zwischen Italien und der Schweiz. Daher sticht eine neue Definition des Begriffs „Grenzgänger“ hervor:
- Jeder Arbeitnehmer, der in einem Vertragsstaat ansässig ist;
- Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in einer Gemeinde haben, die 20 Kilometer von der Grenze zum anderen Vertragsstaat entfernt liegt;
- Wenn Sie als Arbeitnehmer im Grenzgebiet zum anderen Vertragsstaat arbeiten;
- Wenn Sie für einen Arbeitgeber arbeiten, der im anderen Staat ansässig ist und täglich zu Ihrem Hauptwohnsitz, also dem Wohnsitzstaat, zurückkehrt.
Der Grenzgänger hat derzeit eine IRPEF-Befreiung von 7.500 Euro, die ab 2024 10.000 Euro erreichen wird. Der Grundsatz der Parallelbesteuerung zwischen dem Land der Einkommensquelle und dem Wohnsitzland ist an die Stelle des Prinzips der ausschließlichen Besteuerung im Land der Einkommensquelle getreten.
Darüber hinaus haben aktuelle grenzüberschreitende Smartworking-Arbeiter bis zum 31. Dezember 2023 Zugriff auf die vorläufige Regelung, nach der bis zu 40 % der in Italien aus der Ferne geleisteten Arbeitstage als in der Schweiz geleistet gelten.
Lesen Sie auch: Grenzgänger: Neues Abkommen zwischen Italien und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Einwanderer und Steuern
Für alle Die Arbeiter wanderten nach Italien aus. Sowohl für Selbstständige als auch für unselbstständige Erwerbstätigkeit besteht die Möglichkeit, eine Steuervergünstigung in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in den italienischen Staat verlegen und dort Ihrer Arbeit nachgehen und in den letzten zwei Jahren nicht in dem italienischen Staat gewohnt haben.
Das Finanzamt hat auch den damit verbundenen Aspekt geklärt In solchen Fällen arbeite ich klug. Wenn der im Ausland lebende Arbeitnehmer nach einem längeren Auslandsaufenthalt nach Italien zurückkehrt, aber weiterhin aus der Ferne für das Ausland arbeitet, kann er oder sie von der Steuervergünstigung profitieren.
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