Bisher musste eine Person, die ihre Organe spenden wollte, zu Lebzeiten ihr Einverständnis geben. Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies fortan ausdrücklich angeben.
Die Schweizer haben am Sonntag den Vorschlag angenommen, die Organspenden dank des Übergangs zum mutmaßlichen Zustimmungsmodell wie in Frankreich zu erhöhen, ein Prinzip, das von einigen angeprangert wird, die ein ethisches Problem hervorrufen. Gemäss ersten Schätzungen des Meinungsforschungsinstituts gfs.bern haben erwartungsgemäss 59% der Stimmberechtigten der Transplantationsgesetzänderung zugestimmt.
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Bisher musste eine Person, die ihre Organe spenden wollte, zu Lebzeiten ihr Einverständnis geben. Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies fortan ausdrücklich angeben.
In den letzten fünf Jahren haben in der Schweiz mit über 8,6 Millionen Einwohnern jährlich durchschnittlich 450 Menschen ein oder mehrere Organe von Verstorbenen erhalten. Doch Ende 2021 standen mehr als 1.400 Personen auf der Warteliste.
warten auf eine Spende
Laut der nationalen Stiftung Swisstransplant starben im vergangenen Jahr 72 Menschen, während sie auf eine Spende warteten.
Heutzutage kommt es häufig vor, dass der Wille des Interessenten nicht bekannt ist. Die Entscheidung liegt also bei den Angehörigen. In den meisten Fällen lehnen sie Organspenden ab, so die Beamten. Die bei Familieninterviews beobachtete Ablehnungsrate von über 60 % ist eine der höchsten in Europa, obwohl Umfragen zeigen, dass 80 % der Schweizer Bevölkerung eine Organspende befürworten, sagt Swisstransplant.
Die Reform sieht vor, dass Schweizer im Falle des Hirntods als Spender gelten, sofern sie sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen, sich in ein Register des Bundes eingetragen oder ihre Angehörigen benachrichtigt haben.
Angehörige werden immer konsultiert
Die medizinischen Bedingungen für die Spende werden die gleichen sein wie heute: Nur Menschen, die auf der Intensivstation eines Krankenhauses sterben, können ihre Organe spenden, und der Tod muss „eindeutig von zwei Ärzten“ bestätigt worden sein. Familienmitglieder werden weiterhin konsultiert und können jede Spende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass der Interessent widersprochen hätte.
Bundesrat und Parlament hoffen, dass die Gesetzesänderung die Zahl der Organspenden erhöht. Nach Angaben der Schweizer Behörden wenden die meisten europäischen Länder, insbesondere Frankreich, Italien, Österreich und Spanien, das Modell der mutmaßlichen Einwilligung an und registrieren im Durchschnitt einen höheren Prozentsatz an Spenden als die Schweiz.

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