Arbeitgeber im Gesundheits- und Sozialwesen des Kantons Neuenburg können ihren Mitarbeitenden ab Januar eine Teilkompensation für Mehrkosten gewähren. Die Erhöhungen liegen bei 1 % bzw. 1,8 %.
Die Maßnahme wurde kürzlich nach einem Dialog mit Arbeitgebern im Gesundheits- und Sozialwesen angekündigt, der Mitte Dezember stattfand. Der Staatsrat definierte den Rahmen der Unterstützung, die er zu leisten beabsichtigt, damit sie einen „zumindest teilweisen“ Ausgleich für die Inflation gewähren können, die im Oktober 3 % pro Jahr erreichte.
Für das Gesundheitspersonal beträgt die Erhöhung etwa 1 %, wovon 0,8 % vom Staat bezahlt werden. „Eine vollständige Finanzaufstellung wird dem Staatsrat und dann gegebenenfalls dem Großen Rat vorgelegt, gegebenenfalls begleitet von Anträgen auf zusätzliche Kredite“, heißt es in der Pressemitteilung.
Der Ansatz sollte es ermöglichen, eine Anstrengung von Arbeitgebern zu unterstützen, die denen entspricht, die für den öffentlichen Dienst und den sozialen Sektor akzeptiert werden. Zur Erinnerung: Der Gesundheitssektor unterliegt drei separaten Tarifverträgen (CCT-Santé 21, Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte und Tarifvertrag für Ärzte).
Im Sozialbereich erkennt der Staatsrat in den für 2023 gewährten Subventionen ein Wachstum der Lohnsumme zwischen 1,2 und 1,8 % an. Die Mitarbeiter sollten daher mit einer Gehaltserhöhung von 1,8 % rechnen können, bei einer bescheidenen zusätzlichen Anstrengung der Arbeitgeber.
Die Konditionen der Förderung werden in den kommenden Wochen zwischen den Einrichtungen und Ressorts Bildung, Digitalisierung und Sport sowie Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt festgelegt.
/ATS
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