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Trennung im Urlaub: zwischen gesundem Menschenverstand und aktuellen Vorschriften

by Rafael Simon

Eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Anruf von Ihrem Vorgesetzten oder einem Kollegen, während Sie an einem Mittelmeerstrand faulenzen. Ganz gleich, ob Sie Angestellter, leitender Angestellter oder Chef sind, es ist nicht ungewöhnlich, dass Sie während Ihres Arbeitsurlaubs belästigt werden, insbesondere da Sie mithilfe von Tools und dem Internet die ganze Zeit „on“ bleiben können. Die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben sind verschwommen. Was sagt das Gesetz? Dieser Frage geht ein kürzlich vom Zentrum für Arbeitsbeziehungsforschung der Universität Neuenburg veröffentlichtes Buch aus der Feder von sieben Juristen nach. Es trägt den Titel „Urlaub, Urlaub und Flexibilität der Arbeitszeit“.

Kein Verbot oder Verpflichtung

Professor Jean-Philippe Dunand vom Lehrstuhl für Schweizerisches und Internationales Arbeitsrecht ist einer der Co-Autoren des Buches. Er betont gleich zu Beginn, dass das Schweizer Recht nur wenige gesetzliche Bestimmungen enthält, sondern allgemeine Grundsätze, die ausgelegt werden müssen. Es verstößt weder gegen das Gesetz, einen Mitarbeiter oder seinen Chef im Urlaub zu kontaktieren, noch ist eine Reaktion darauf erforderlich. „Aber es ist ein Gleichgewicht zwischen gesundem Menschenverstand und aktuellen Vorschriften. Nach Gesprächen lassen sich oft interessante Lösungen finden, beispielsweise die Gewährung einer zusätzlichen Urlaubswoche im Gegenzug für das Recht des Arbeitgebers, für einen begrenzten Zeitraum Kontakt zu einer Führungskraft aufzunehmen. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass das Arbeitsrecht verbindliche Regeln festlegt, von denen nicht abgewichen werden kann“, erklärt Jean-Philippe Dunand.

„Basierend auf dem allgemeinen Grundsatz, dass Urlaub eine bezahlte Freizeit ist, die es einem ermöglicht, sich vom Unternehmen zu trennen, können wir sagen, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, den Arbeitnehmer während seines Urlaubs zu kontaktieren“, sagt Jean-Philippe Dunand. Für eine Führungskraft gelten die gleichen Regeln, allerdings können die Anforderungen teilweise höher sein, fügt er hinzu. „In dem Sinne, dass der Manager seine Zeit autonomer einteilt, hat er mehr Verantwortung. Sie werden oft besser bezahlt und erhöhen daher wahrscheinlich Ihre Fürsorge- und Loyalitätspflicht.“

Dennoch handelt es sich bei der Frage des Rechts auf Nichterreichbarkeit um ein gesellschaftliches Problem, und einige Länder haben es gesetzlich verankert. In Portugal ist es einem Arbeitgeber inzwischen verboten, einen Arbeitnehmer im Urlaub zu kontaktieren, stellt Le Temps fest. In der Schweiz haben Bundesparlamentarier Anträge oder Postulate zur Gesetzesänderung eingereicht. „Aber bisher hat der Bundesrat geantwortet, dass dies nicht notwendig sei, da der allgemeine Rahmen des Schweizer Rechts ausreiche. Da das Thema jedoch aktuell ist, ist es manchmal Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Und so finden Sie in bestimmten Tarifverträgen Regelungen, die eine Art Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub, aber auch in der Freizeit vorsehen“, schließt Jean-Philippe Dunand.

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