TUNESIEN – Die tunesische Behörde zur Bekämpfung des Menschenhandels (Inlcpt) hat einen Leitfaden für die Wiedereingliederung von Opfern von Menschenhandel in Tunesien veröffentlicht, der die wichtigsten Leitlinien für ihre Unterstützung enthält, ohne Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion und soziale Beziehungen. , ethnischer, politischer oder regionaler Hintergrund.
Der Leitfaden enthält auch Voraussetzungen, um Opfern von Menschenhandel bei der Integration zu helfen, einschließlich dringender Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen angesichts einer Reihe von hauptsächlich empfohlenen Elementen, wie der psychischen, gesundheitlichen und materiellen Situation der Opfer. Es sieht auch die Unterbringung in Pflegefamilien oder in Wohnzentren von Regierungsstrukturen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen vor.
In Bezug auf Opfer von Menschenhandel sieht der Leitfaden in Abstimmung mit dem örtlichen Kinderschutzbeauftragten, der Anti-Menschenhandelsbehörde und den örtlichen Schulbehörden die Ein- oder Wiedereinschulung von Schülern in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie die Einschreibung in die Sekundarstufe II vor Schulen, Hochschulen und Universitäten in Abstimmung mit dem Incpt und den entsprechenden Strukturen. In diesem Leitfaden wurden Schritte unternommen, um die Wiedereingliederung von Opfern des Menschenhandels mit Behinderungen zu erleichtern. Die Betroffenen bedürfen einer besonderen Betreuung für ihre Reintegration gemäß den von staatlichen Strukturen und zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelten Programmen.
Auch die Wiedereingliederung ausländischer Opfer von Menschenhandel wurde in diesen Leitfaden aufgenommen. Tatsächlich können sie je nach den spezifischen Bedürfnissen der Opfer von Unterstützungs-, Überwachungs- und Bewertungsmechanismen durch die Behörden und alle Akteure profitieren. Kürzlich wurde auf Initiative der Behörde mit Unterstützung des Europarats und der Schweiz und Norwegens sowie verschiedener anderer Länder und ziviler gesellschaftliche Organisationen. .
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