Paris (awp) – Das Kassationsgericht prüft am Mittwoch in Paris die Berufung, die UBS nach ihrer Verurteilung im Berufungsverfahren im Jahr 2021 wegen schwerer Geldwäsche, Steuerbetrug und illegaler Bankermittlungen französischer Kunden eingelegt hat. Zweifellos wird die Entscheidung bewusst sein.
Das höchste Gericht der französischen Justiz prüft daher den Rückgriff der Bank auf die drei Schlüssel nach einer weiteren Entscheidung der französischen Justiz, die vom 13. Dezember 2021 stammt.
An diesem Tag verurteilte das Pariser Berufungsgericht die Bank der Großen Drei zur Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro (1,7 Milliarden Schweizer Franken zum aktuellen Wechselkurs), weil sie ein „System“ geschaffen hatte, das den Steuerbetrug wohlhabender Franzosen „erleichtern“ sollte Steuerzahler zwischen 2004 und 2012, die insbesondere bei Empfängen, Jagdausflügen oder Golfturnieren entdeckt wurden, um sie davon zu überzeugen, in der Schweiz nicht deklarierte Konten zu eröffnen. Insgesamt schätzte die Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren die Höhe der in diesem Zeitraum verborgenen Vermögenswerte auf 9,6 Milliarden Euro.
Die von der UBS eingelegte Berufung setzte die Strafe einer Geldstrafe von 3,75 Millionen Euro und die im Berufungsverfahren ausgesprochene Einziehung von einer Milliarde Euro aus. Sein Ziel sei es, „der Bank die Möglichkeit zu geben, das Urteil des Berufungsgerichts sorgfältig zu bewerten und die nächsten Schritte im besten Interesse ihrer Stakeholder festzulegen“, erklärte der globale Vermögensverwaltungsriese damals.
Im Jahr 2019 wurde gegen die erste Schweizer Bank in erster Instanz eine Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verhängt, die in zweiter Instanz weitgehend nach unten korrigiert wurde.
Entscheidungsqualität
Am Mittwoch wird das Kassationsgericht den Sachverhalt in diesem Fall nicht erneut prüfen. „Seine Aufgabe besteht darin, zu überprüfen, ob die Gerichte und Berufungsgerichte der Justiz das Recht korrekt angewendet haben. Das heißt, das Kassationsgericht entscheidet nicht über den Konflikt zwischen den Parteien, sondern über die Qualität der ergangenen Gerichtsentscheidung.“ . . verliehen“, heißt es auf der Website der Institution.
Es ist möglich, aber unwahrscheinlich, dass am Ende der Anhörung eine Entscheidung getroffen wird. Die Entscheidung sollte grundsätzlich vorbehalten bleiben.
Das Gericht kann die Berufung zurückweisen, wenn es sie für unbegründet hält. In diesem Fall hat UBS in Frankreich keinen Rückgriff mehr. Andererseits wird das Establishment in der Lage sein, die europäische Justiz herauszufordern. Andernfalls kann die Institution eine vollständige oder teilweise Kassationsentscheidung erlassen. Der Fall wird dann ganz oder teilweise an ein neues Berufungsgericht verwiesen.
Die von der Agentur AWP kontaktierte UBS wollte sich nicht äußern.
ck/al
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