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Vereinfachung der Geschlechtsumwandlung im Familienstand

by Rafael Simon

Neue Regelungen zum 1. Januar in der Schweiz. Transgender oder Menschen mit einer abweichenden sexuellen Entwicklung können ihr Geschlecht jetzt einfach beim Standesamt ändern Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die fest und ständig davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht anzugehören. Eine ärztliche Untersuchung oder ein Gang zum Gericht sind keine Voraussetzungen mehr. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn die Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und unter Vormundschaft steht. Dieser Fortschritt wird von Cécile Guinand, Mitglied von Togayther, einer LGBT-Vereinigung aus Neuenburg, begrüßt:

Die binäre Natur der Geschlechter steht außer Frage. Das Projekt schlägt auch nicht die Einführung einer dritten Geschlechteroption vor. Dies ist eine der Enttäuschungen, auf die Cécile Guinand hinwies:

Beachten Sie auch, dass eine Geschlechtsumwandlung des Familienstands keine Auswirkungen auf eine mögliche Ehe oder eingetragene Partnerschaft hat. Diese werden sich nicht auflösen. / Ats-lre

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