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Volksabstimmungen über die soziale Sicherheit | UBS Schweiz

by Meinrad Biermann

Die Umverteilung der Betriebsrenten bleibt ein strittiger Punkt

In der 2. Säule bleibt die Generationengerechtigkeit ein Problem. Das ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene BVG-Reformmodell hätte die derzeitige Umverteilung des Vorsorgevermögens von Jung nach Alt noch einmal deutlich ausgeweitet und einen in der beruflichen Vorsorge nicht vorgesehenen Mechanismus gefördert, denn anders als bei der AHV gilt das Prinzip, dass jeder Versicherte sein eigenes aufbaut die Pension. .

Da aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung immer mehr Renten gezahlt werden müssen und die Erwirtschaftung sicherer Renten schwieriger geworden ist, kommt die Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes zur Berechnung der Jahresrente des BVG von 6,8 auf 6% in Betracht ein erster Schritt, der einen fast einhelligen Konsens findet. Das bedeutet, dass für je CHF 100’000 angespartes Altersguthaben zum Zeitpunkt der obligatorischen Pensionierung eine jährliche Rente von CHF 6’000 statt bisher CHF 6’800 ausbezahlt wird. Trotz dieser Kürzung wird aufgrund der langen Lebenserwartung auch in Zukunft viel mehr Geld gezahlt, als der durchschnittliche Rentner zu Lasten der jüngeren Generation sparen wird. Wegen der politischen Unpopularität der Senkung des Umwandlungssatzes hatte der Bundesrat Entschädigungen und sogar ergänzende Rentenerhöhungen vorgeschlagen, finanziert mit zusätzlichen dauerhaften Lohnabzügen von 0,5 Prozentpunkten, vor allem für die Jüngsten. Der Nationalrat hingegen sieht in einer ersten Phase konkrete Puffer für Versicherte vor, deren Gesamtrente durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes sinkt. Versicherte mit hohem überobligatorischem Altersguthaben sind von der Kürzung nicht betroffen. Die aktuelle parlamentarische Lösung, die vom Nationalrat verabschiedet wurde und vom Ständerat in der Frühjahrssession weiter diskutiert wird, ist daher generationsgerechter und führt zu einer Erhöhung der Lohnabzüge um lediglich 0,15 Prozentpunkte . . .

Die Rentensituation von Geringverdienern wird verbessert. Durch die Senkung der Eintrittsschwelle von bisher 21’510 Franken auf neu 12’548 Franken Jahreslohn und die Reduktion des Koordinationsabzugs sollen auch Geringverdiener von einer CP-Rente profitieren können.

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